“prisma” und der neue Trend zur alternativen Suchmaschine

sucheund welcher Suchmaschine vertraust du?

Nicht erst seit dem Aufdecken großzügiger Datenweitergabe von Internet-Konzernen an die US-Behörden und Enthüllungen rund um das Spionagewerkzeug “prisma” stellen sich der und die kritische Internet-UserIn die Frage:

wenn ich ihn nicht auf googel googel,

wo find ich dann den Kern des Pudel?

Immer häufiger fragen sich Menschen, die sich im Internet bewegen, ob hier ihre Privatspäre tatsächlich geschützt ist. Immer mehr Menschen würden gerne bessere Informationen darüber erhalten, welche ihrer Aktivitäten aufgezeichnet, weiterverwendet, verkauft werden.

Zuerst die gute Nachricht: Es gibt sie wirklich - die Suchmaschinen, die weniger Markt beherrschend sind, die weniger Werbung mitschicken, die keine cockies setzen und somit die suchenden NutzerInnen nicht verfolgen.

Nun die mittelgute Nachricht:  Selbst wenn eine dieser alternativen Suchmaschinen zum Einsatz kommen sollte, so ist diese dennoch von Menschen mit wirtschaftlichen Interessen zur Verfügung gestellt. Der Grundsatz

wenn du für das Produkt nicht zahlst, dann bist du das Produkt

könnte also auch beim Einsatz alternativer Suchmaschinen seinen berechtigten Aufenthaltsort im Hinterkopf behalten.

Alternative Suchmaschinen mögen weniger schnell sein, weniger nach den persönlichen Interessen vorfiltern oder andere “Nachteile” haben, aber ihnen eine Chance zu geben, ist allemal einen Versuch wert.

Hier eine kleine Sammlung, welche Alternativen möglich sind (bing, Yahoo! & Co. wurden ausgeschlossen, weil sie ebenfalls zu Internet-Konzernen zählen):

die Suchmaschine duckduck.go ist eine der bekanntesten auf dem “ich-will-nicht-googeln-Sektor”. Gegründet 2006 vom US-Amerikaner Gabriel Weinberg, arbeitet die Suchmaschine indem sie  Ergebnisse aus viel besuchten Quellen (u.a. wikipedia, große Suchmaschinen) abgleicht und diese dann vorschlägt. Es wird keine Abfrage nachverfolgt und kein cockie hinterlassen, wenn man das nicht möchte.

Optisch stark an den Marktbeherrscher google angelehnt, im Gegensatz zu ihm aber mit dem EuroPriSe Datenschutzsiegel ausgezeichnet, ist die Suchmaschine ixquick. Die Suchmaschine gibt es seit 1998. Sie wurde von David Brodnick in Holland entwickelt  und ist Mittlerweile an eine us-amerikanisch/holländische Firma verkauft (Surfboard Holding B.V.). Ixquick kann 18 Sprachen, zeichnet keine NutzerInnen-Daten auf und finanziert sich über Werbung.

Mit dem Nachhaltigkeitsgedanken wirbt die Suchmaschine Ecosia. Wer hier sucht und Werbung anklickt, spendet gleichezitig für den Regenwald. “Powered by” bing und Yahoo!, den zusammengeschlossenen Suchmaschinen im Microsoft-Konzern.

Viel Spaß beim googlen – äh suchen!

EU-Ministerrat tagt zur Datenschutzgrundverordnung

kommissionder Datenschutzgrundverordnung steht das Wasser bis zum Hals

Wenn der Vorschlag des Ministerrates wahr gemacht wird, bleibt vom Entwurf zu einer neuen Datenschutzverordnung nicht mehr viel über. Denn dann…

  • wären Datenschutzbeauftragte nur mehr freiwillig.
  • gäbe es nur mehr dort Protokollierungs- und Aufzeichnungspflichten, wo die Risikoprüfung ergeben hätte, dass es erforderlich sei.
  • wäre das Auskunftsrecht für jedeN EinzelneN quasi abgeschafft, weil die Unternehmen dafür Bezahlung einfordern können.
  • wären “pseudonymisierte Daten” (also zB IP-Adressen) nicht mehr den Datenschutz-Regelungen unterworfen und damit “Freiwild” für Unternehmen, die sich dem Profiling verschrieben haben, um für andere Firmen Werbewirksamkeit, persönliche Vorlieben aller Art, Bonität etc. zu analysieren.

… um nur ein paar wichtige Vorschläge zu erwähnen.

Der Vorbehalt, den die Österreichischen Beamten im EU-Ministerrat zu diesem Entwurf angemeldet haben, ist daher mehr als angebracht. Justizministerin Beatrix Karl äußerte laut APA-Berichten beim heutigen Ministerrat ihre Befürchtung, dass hier eine Schieflage zugunsten des freien Binnenmarktes entstehe. Auch Deutschland und Frankreich haben einen Vorbehalt zu diesem Entwurf angemeldet. Mit dem Vorbehalt befindet man sich zugleich in Gesellschaft von Staaten wie Großbritannien, die zwar auch dagagen sind, aber aus anderen Gründen, nämlich weil die Unternehmen durch diese Verordnung zu sehr eingeschränkt würden.

Jetzt wird es höchste Zeit, Dämme gegen die Konzern-Lobbys aufzubauen, damit nicht sämtliche datenschutzrechtlichen Errungenschaften davongeschwemmt werden. Das geht beispielsweise bei der Kampagne:

Protect your Data!

Stand der Dinge im EU-Parlament

Auch im EU-Parlament sieht es derzeit nicht gerade vielversprechend aus, was eine Stärkung des personenbezogenen Datenschutzes betrifft. Ursprünglich waren sich zwar alle EU-Abgeordneten einige, dass die alte Datenschutzrichtlinie von 1995 keinesfalls unterschritten werden sollte. “Diesen Konsens scheinen einige bei den Änderungsaträgen vergessen zu haben.” meinte Jan Philipp Albrecht, der zuständige Berichterstatter im europäischen Parlement, der sich zur Zeit durch die mehr als 3.000 Änderungsanträge durcharbeiten muss, bei  einer Veranstaltung von “quintessenz” am 23.Mai  2013. Und auch in ORF.at befürchtet Albrecht, dass man hinter die Standards von 1995 zurückgfallen könnte.

“Jetzt wird erst deutlich, was der digitale Binnenmarkt für Herausforderungen schafft.” diagnostizierte Albrecht ”Besonders beim unterschiedlichen Verfahrensrecht wird deutlich, wie schwer es ist, die nationalen Vorgaben alle einzubinden. Man vergleiche nur das englische case-law mit der deutschen oder österreichischen Rechtsprechung.”

“Die große Frage, die sich bei dieser Verordnung stellt, ist: inwieweit müssen Betroffene bei der Verwendung ihrer Daten mit einbezogen werden.”

Um eine möglichst große Mitbestimmung der Betroffenen zu erreichen, möchte der Ausschussvorsitzende Albrecht ein “Nicht-Verkettbarkeits-Prinzip” einführen, sodass nicht bei jedem digitalen Dienstleister Daten zum Einsatz kommen, die mit der Dienstleistung nichts zu tun haben. Sprich: keine Geburtsdaten für die Bestellung von CDs, keine Wohnortspeicherung bei der Buchung von Flügen, etc.

Damit es so weit kommen kann, muss eindeutiger formuliert werden, wie der europäische Datenschutz zukünftig aussehen kann. Das geht beispielsweise bei der Kampagne:

Protect your Data!  keys1

 

Neue Struktur in der österreichischen Datenschutzbehörde

stempel1klarere Regelungen auf dem datenschutzrechtlichen Instanzenweg

Was haben Vergabeamt, Asylbehörde, Datenschutzkommission und ORF-Gesetz gemeinsam? Eine neue Verwaltung!

Die Datenschutzkommission ist nicht gaz so unabhängig, wie sie es sein sollte. Deshalb hat das Parlament im Zuge der Verwaltungsreform auch gleich die Datenschutzbehörde mit reformiert. Wer von der neuen Behörde einen Bescheid erhält, kann mit diesem ab 2014 eine Instanz weiter gehen.

Spätestens mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 16. Oktober 2012 war klar: die Datenschutzkommission (DSK) muss reformeirt werden, da sie mangelnde Unabhängigkeit aufweist. Dieses Urteil in einem so genannten “Vertragsverletzungsverfahren” der EU-Kommission gegen Österreich kritiserte die Konstruktion der Datenschutzkommission in drei Punkten:

  • die Geschäftsführung hat Beamtenstatus, ist also weisungsgebunden
  • die DSK ist im Bundeskanzleramt angesiedelt, ist also in ihrer täglichen Arbeitsroutime von den Abläufen im BKA abhängig,
  • der Bundeskanzler hat ein “Unterrichtungsrecht” und ist gleichzeitig mit einer “Überprüfungsbefugnis” ausgestattet, was ihm zu einer zweifelhaften Zwitterposition verhilft

Alldem kann mit der Verwaltungsreform abgeholfen werden. Gemeinsam mit dem Asylgerichtshof, der Volksanwaltschaft und noch ein paar anderen unabhängigen Gerichten “übersidelt” die DSK nun in den Zuständigkeitsbereich der Verwaltungsgerichtsbarkeit.

Die neue Dastenschutzbehörde untersteht mit Jänner 2014 dem Bundesverwaltungsgericht, an das man sich wenden kann, sollte ein Bescheid der Datenschutz-Behörde nicht den Erwartungen entsprechen. Ursprünglich hätte ein sozialpartnerschaftlich besetzter Fachbeirat die Behörde unterstützen sollen. Von der Einrichtung eines Fachbeirat wurde nun abgesehen um die Unabhängigkeit der neuen Behörde zu gewährleisten.  Dafür sind Bescheide der DS-Behörde nun anfechtbar. In zweiter Instanz ist ein “Senat unter Einbindung fachkundiger LaienrichterInnen aus dem Kreis der Arbeitgeber und Arbeitnehmer einzurichten” so Johann Maier, Vorsitzender des Datenschutzrates im österreichischen Nationalrat.

Der oder die Vorsitzende der Datenschutzbehörde wird in Zukunft vom Bundeskanzler auf Vorschlag der Regierung für fünf Jahre ernannt werden.

Posttipptum: Das war jetzt die (gefühlte) zehnte DSG-Novelle in fünf Jahren – aber das mit dem Datenschutzbeauftragten ist nach wie vor nicht erledigt. Hmpf!

bei Hollister ist “Privatsphäre” ein Fremdwort

WuerfelDr. Datenschutz berichtet aus der Praxis der deutschen KollegInnen

Vier verliert

In der Modekette Hollister gibt es beides: Arbeit und Spiel. Diejenigen Angestellten, die nach Ladenschluss in der Frankfurther Filiale einen Vierer würfeln, müssen vor dem Heimgehen ihre Taschen und Jacken ausleeren.

Immerhin hat der Betriebsrat erreicht, dass nicht alle MitarbeiterInnen täglich diese Durchsuchungs-Prozedur über sich ergehen lassen müssen. Immerhin gibt es einen Betriebsrat in der Frankfurter Filiale. Weder die übrigen 14 deutschen Filialen des zum Modeunternehmen Abercrombie & Fitch gehörenden Labels, noch die drei österreichischen Filialen in Graz (Murpark), Salzburg (Europark) und Wien (Donauzentrum) hatten bislang Betriebsratswahlen.

Karriere mit Lehre? Nicht in dieser Kette!

Laut einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung ist das Anstellungskriterium für VerkäuferInnen,  bei Hollister “shop-models” (sic!) genannt, mehr durch Äußerliches als Fachwissen bestimmt. Das äußere Erscheinungsbild von Verkaufspersonal wie LagerarbeiterInnen (sic!), wird in einer strengen Richtlinie, die der Investigativ-blog der Zeitung Welt beschreibt, vorgegeben; maximale Länge und dezente Farbe der Fingernägel, Frisur, Bart (alles ab), Schminke und Kleidung. Letztere muss aus dem eigenen Geschäft stammen und alle drei Monate erneuert werden – vom eigenen Gehalt versteht sich. Zur Abrundung gibts laute Dauerbeschallung, die sich laut FAZ auf zwölf Titel in der Endlosschleife beschränkt und über allem schwebt ein eigens für die Kleidung kreierter, süßlicher Duft.

Da hat ein Betriebsrat große Auswahl, welche Arbeits- und Menschenrechtsverletzung er zuerst vor Gericht bringen möchte.

Der Betriebsrat in Frankfurt hat sich im März die Mitbestimmung bei den Taschenkontrollen erkämpft. Ehemalige MitarbeiterInnen einer anderen deutschen Filiale hatten zuvor wegen der Taschen- und Leibesvisitationen geklagt und erhielten statt gerichtlich zugesprochenem SchadenersatzAbfindungszahlungen, auf die man sich außergerichtlich geeinigt hatte .

Außerdem hat der Betriebsrat die Sache mit der “Arbeitskleidung” vor das frankfurter Arbeitsgericht gebracht. Obwohl er das Verfahren gewonnen hat, dürfte sich an der Praxis wenig geändert haben.

In Arbeit ist eine Betriebsvereinbarung über Videokameras.

Wir wünschen dem Frankkfurter Betriebsrat und seiner Gewerkschaft ver.di noch viel Ausdauer und Erfolg!!

 

Europäische Datenschutzverordnung in Verhandlung

Berliner-Mauer-Teil vor EU-Parlament

Berliner-Mauer-Teil vor EU-Parlament

Wer hat den schönsten Datenschutz?

Über alle europäischen Mauern hinweg soll derzeit ein einheitliches Datenschutzgesetz für die EU beschlossen werden. Keine leichte Aufgabe, weil dabei nationale und fraktionelle Interessen aufeinander stoßen sowie die Interessen multinationaler Konznern nach vereinfachten weltweitem Datentransfer auf die ihrer ArbeitnehmerInnen nach dem Schutz ihrer Privatsphäre und besseren Durchsetzungsrechten.

Dass es massives Lobbyying zur derzeit diskutierten Datenschutz-Verordnung gab und gibt, ist bekannt. Welche Auswirkungen dieses Lobbying erreicht hat, ist eindrucksvoll. Nachdem nun alle Ausschüsse des EU-Parlaments ihre Änderungsanträge eingebracht haben, muss sich der federführende Ausschuss für Bürgerliche Freiheiten, Jusitz und Innere Angelegenehiten (kurz LIBE), bzw. dessen Berichterstatter Jan-Phillip Albrecht und Büro, durch einen Berg von dreitausendeinhundertdreiunddreißig (3.133) Anträgen arbeiten. Würde man die Änderungsanträge einigermaßen leserlich ausdrucken, wären das ca. 3.000 A4-Seiten.

Höchst wiedersprüchliche Anliegen wurden von den Parlamentarierinnen zum Ausdruck gebracht. Den einen geht es im eine genauere Beschreibung, welche Aufgeben betriebliche Datenschutzbeauftragte haben, die anderen wollen diese Funktion gar nicht erst einführen. Die einen sind für eine umfassendere Definition von “personenbezogenen Daten” zu der dann auch IP-Adressen gehören würden, die anderen wollen dass IP-Adressen dezidiert nicht zu dieser Datenkategorie zählen. Setzten sich zweitere durch, wäre das für die Arbeitnehmerinnen an Rechner-Arbeitsplätzen wenig erfreulich, weil ihre PC-Aktivitäten dann nicht unter den Schutz der Verordung fallen würden. Einige Gemeinsamkeiten lassen sich jedoch auch bei allen Fraktionen feststellen; die vielen “delegated acts”, die es der EU-Kommission ermöglichen noch weitere Vorgaben zum Datenschutz einzuführen, stoßen auf wenig Gegenliebe.

Eine Zusammenfassung der gegenwärtigen Diskussion bietet ein fünf-minütiger Film.

Nehmt euch doch fünf Minuten für den Schutz der Privatsphäre.

 

 

Leistungsschau der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt

thu-40010241arbeiten kann ihre Gesundheit gefährden

Damit es nicht so weit kommt, bietet die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) einige konkrete Leistungen in der Betreuung und Beratung an und diese präsentiert sie demnächst bei einer Veranstaltung.

wer immer schon wissen wollte, wie das mit der Evaluierung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz funktionieren soll,

wer sich immer schon gefragt hat, wie dieses “Krankenstandsmanagement” bzw. die Wiedereingliederung nach längeren Krankenständen im Betrieb gehandhabt werden soll,

wer wissen will, wie es mit den Zahlen zu Berufsunfällen und Berufskrankheiten in Österreich wirklich aussieht,

sollte sich folgende Veranstaltung am Montag 29. April 2013 nicht entgehen lassen:

Leistungsschau der AUVA zur Prävention von arbeitsbedingten Gesundheitsgefährdungen

im ÖGB-Catamaran, 1020 Wien, Johann-Böhm-Platz 1,

von 9.00 bis 16.30 Uhr

Anlässlich des Internationalen Gedenktags für die Opfer von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten wird die AUVA bei Infoständen und ExpertInnenvorträgen rund um das Thema arbeitsbedingte Gesundheitsgefährungen einen Tag lang zeigen, was sie kann.

Wer sich nur bestimmte Vorträge anhören möchte, kann sichim genauen Programm der von AUVA, AK und ÖGB veranstalteten Leistungsschau das Passende auswählen.

Anmeldung sind bis spätestens Donnerstag 18. April 2013 an Kollegin Claudia Leeb (ÖGB Sozialpolitik) per Fax an +43 1 53444-100467 oder E-Mail sozialpolitik@oegb.at zu senden.

Datenschutz auf der EU-Agenda

jetzt inkusive einem einmaligen Super-Sonder-Agebot:

wie Einzelne den Weg der Verordnung durch die EU-Institutionen mitgestalten können!

EU-parlament2Hinter diesen Mauern – äh Gläsern – wurde am 20.2.2013 über die Änderungsanträge zum Beschäftigten-Datenschutz abgestimmt. Verschiedene Ausschüsse des EU-Parlaments haben sich bereits mit der Materie auseinandergesetzt und ihre Vorschläge eingebracht. Auf Initiative von Evelyn Regner (Fraktion der Sozialisten und Demokraten) brachte sich auch der Ausschuss für Beschäftigung (EMPL) ein und beschloss wesentliche Nachbesserungen.

Unter anderem wurde eingefordert:

  • eine berufliche Weiterbildung für den Datenschutzbeauftragten
  • ein Verbot der heimlichen Überwachung von ArbeitnehmerInnen
  • ein Verbot von sogenannten “schwarzen Listen” auf denen ArbeitgeberInnen unbequeme KollegInnen (z.B. GewerkschafterInnen) untereinander austauschen

(Und so sieht so eine Abstimmung aus: EMPL

Bis morgen können andere Parlaments-Ausschüsse noch ihre Anträge einbringen. Dannach wird im federführendem Ausschuss für bürgerliche Freiheiten (LIBE) über die Anträge beraten. Nicht allen Ausschüssen liegt eine Stärkung der Privatsphäre und eine erleichterte Durchsetzung der Datenschutz-Rechte für die EU-BürgerInnen am Herzen und so wird es im LIBE darum gehen, diese Forderungen auch zu erhalten.

Lobbying en masse

Die Grundverordnung zum Datenschutz wird auf EU-Ebene derzeit heftig diskutiert. Die eu-weit einheitliche Gesetzgebung soll – so sind sich laut ihren verbalen Äußerungen alle Beteiligten aus Kommission, Rat und Parlament einig – die EU-BürgerInnen besser schützen. Nur wie dieser Schutz am besten zu gewährleisten ist, darüber scheiden sich die Geister.

Nicht nur Konzerne hinterlassen beim zuständigen Berichterstatter im EU-Parlament, Jan-Phillip Albrecht (Grüne), ihre “Wünsche und Anregungen”, sondern auch Normalsterbliche und ArbeitnehmerInnen möchten Gehör finden. Der Europäische Gewerkschaftsbund hat seine Vorschläge ebenso deponiert und einige NGOs aus dem Datenschutzbereich haben eine Kampagne ins Leben gerufen:

kampagnehttps://wirwollendatenschutz.at/

Die GPA-djp unterstützt diese Kampagne. Tut ihr es auch!

Es gibt europaweit, initiiert von internationalen Datenschutz-NGOs, die Möglichkeit, den zuständigen EU-Abgeordneten, die persönlichen Anliegen zu der bevorstehenden Gesetzgebung mitzuteilen:

http://www.privacycampaign.eu/keys1

Einmischen statt auslöffeln!

 

wenn whistle-blowing wichtig wird

rosa wolkewie frei ist die Meinung der Angestellten?

Die Grenze zwischen freier Meinungsäußerung und dem Geheimnisverrat sind oft schwer zu ziehen. Ab wann ist das öffentliche Aufzeigen von innerbetrieblichen Problemen gerechtfertigt und wann ist es ein “Austratschen” interner Angelegenheiten, die im Grunde niemanden etwas angehen? Diese Grenze wurde vom europäischen Gerichtshof für Menschenrechte am 21. Juli 2011 definiert.

Anlassfall war die von der Altenpflegerin Brigitte Heinisch beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) eingereichte Beschwerde. Brigitte Heinisch arbeitete als Altenpflegerin in einer Einrichtung der Firma Vivantes. Über mehrere Monate hinweg, machte sie unternehmensintern auf die eklatanten Missstände bei der Pflege aufmerksam; u. a. wurde von ihr die unzureichende personelle Ausstattung, unzureichende Standards und ungenügende Pflege sowie mangelhafte Dokumentation der Pflege bemängelt, was die deutsche Krankenversicherung im Zuge einer Prüfung auch bestätigte.

Die Umstände besserten sich nicht, das Personal war aufgrund der permanenten Überbelastung ausgelaugt, der Gesundheitszustand von Frau Heinisch verschlechterte sich zusehends. Frau Heinisch erstattete Strafanzeige und wurde prompt entlassen – krankheitsbedingt versteht sich.

Ver.di beschritt den Rechtsweg. Die Entlassung wurde aber von allen gerichtlichen Instanzen - inklusive dem  deutschen Bundesverfassungsgericht - als rechtmäßig angesehen. Die letzte Möglichkeit einer juristischen Klärung, war der EGMR. Es hat sechs Jahre gedauert, bis festgestellt wurde, dass das Recht auf freie Meinngsäußerung von der Republik Deutschland zu wenig geschützt wurde. Aber die Altenpflegerin, unterstützt von der deutschen Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, hatte die erforderliche Geduld und schlussendlich einen Schadenersatz von 10.000 Euro zugesprochen bekommen. Der EGMR hat entschieden, dass die Interessen der Öffentlichkeit, von den Arbeitsumständen im Pflegeheim zu erfahren, höher zu bewerten sind, als die Interessen des Unternehmens, seinen “guten Ruf” zu bewahren.

Entschuldigt hat sich bei Frau Heinisch bislang neimand. Und nützen tut ihr das Urteil auch deshalb persönlich wenig, weil die deutschen Urteile dadurch nicht automatisch aufgehoben werden – sie müsste erneut klagen. Wesentlich wirksamer als der individuelle Nutzen und der Geldbetrag ist hingegen die Vorbildwirkung, die dieses Urteil haben kann: Es kann MitarbeiterInnen ermutigen, sich keinen “Maulkorb” anhängen zu lassen. 

Noch wirksamer wäre es freitlich, eine rechtliche Absicherung für derartige Fälle von “whistle-blowing” zu haben, die ArbeitnehmerInnen im aufrechten Dienstverhältnis vor einer Entlassung schützt.

freie Meinungsäußerung ist gut -
gesetzlicher Schutz der Meinung Äußernden besser

In den USA wurde ein solches Gesetz 2012 beschlossen.

In Deutschland wurde ein solcher Gesetzesentwurf von den Arbeitgeberverbänden 2008 gekippt. Konkreter wurde das Landeskriminalamt Niedersachsen; man hat ein online-Meldesystem zur Korruptionsbekämpfung eingerichtet. So sieht eine mögliche Praxis-Anwendung des Whistle-Blower-Schutzes aus.

In Österreich hat die Datenschutzkommission eine Umfrage gestartet, ob ein eigenes Gesetz für Whistle-Blowing erforderlich sei. In Österreich ist in den Medien manchmal darüber zu lesen. Konkrete gesetzliche Schritte fehlen bislang.

In der betrieblichen Praxis wird das Thema Whistle-Blowing noch sehr vorsichtig und widersprüchlich angegangen, wie Nikolaus Roth, Mediator bei Denkklima e.V., im Interview mit ver.di diagnostiziert:

Es ist falsch verstandene Loyalität zum Unternehmen, hier zu schweigen. An diesem Punkt erlebe ich viele Betriebs- und Personalräte noch sehr zögerlich, da sie Angst haben, dass Arbeitsplätze gefährdet werden könnten. Doch wir müssen als Gewerkschafter/innen die gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen auch im Arbeitsleben einfordern.

In diesem Blog wurden Kriterien für eine gute betriebsinterne Bekämpfung von betrieblichen Missständen beschrieben, um eine akzeptable betriebliche Praxis zu gestalten. Bei der Installierung und der Gestaltung einer unternehmensinternen whistle-Blowing-Hotline hat der Betriebsrat / die Betriebsrätin nämlich ein gewichtiges Wort mitzureden – und zwar egal, ob er freiwillig darauf verzichtet oder nicht! Dies hat die Datenschutzkommision im Dezember 2012 per Entscheid festgestellt (vgl. Punkt 8).

neuer Vorschlag zum Beschäftigtendatenschutz in Deutschland

videoNicht nur in Österreich, sondern auch in Deutschland wirft die Neuordnung des europäischen Datenschutzes offenbar ihre Schatten voraus. In Deutschland wird der nächste Anlauf zu einem eigenen Beschäftigtendatenschutzgesetz unternommen. Besonders bei der Videoüberwachung am Arbeitsplatz soll sich im Nachbarland viel ändern – geht es nach dem Willen der Koalitionspartner.

Ginge es nach dem Willen des deutschen Gewerkschaftsbundes und der Oppositionsparteien SPD und Linke würde dieses Gesetz so nicht in Kraft treten, da es eine massive Verschlechterung im ArbeitnehmerInnen-Datenschutz mit sich bringen würde, wie der Beitrag im ARD zeigt.

Einige Eckpunkte des Vorhabens:

  • wer heimlich in Sozialräumen filmt, muss hohe Bußgelder zahlen
  • wer Daten von BewerberInnen in Sozialen Netzerken ausforscht, handelt illegal
  • das Gesetz kann durch Betriebsvereinbarung (oder Einzelzustimmung) verbessert werden.

(und das wars dann schon mit dem “alle guten Dinge sind drei”)

  • wer im Call Center arbeitet, kann sich der permanenten Überwachung und Aufzeichnung nicht entziehen
  • wer offen per Video überwacht wird, muss sich daran gewöhnen
  • wer in einem Konzern arbeitet, muss sich mit dem Gedanken anfreunden, dass die personenbezogenen Daten herumgereicht werden
  • ärztliche Atteste können aus allen möglichen Gründen verlangt werden – unter anderem auch bei Jobwechsel innerhalb des Betriebes

Insgesamt betrachtet also eine wenig erfreuliche Entwicklung, die durch den Einspruch des DGB bislang aber nicht abgeändert werden konnten.

besser kein Gesetz, als dieses Gesetzvideo

lautet daher das Motto des DGB.

In Österreich sind wir so betrachtet also besser dran – alles nur eine Frage der Perspektive…

zum Jahresausklang

muffinZwei Muffins liegen im Backrohr.

“Ganz schön heiß hier.” bemerkt der eine.

Darauf der andere erschrocken: “Hilfe ein sprechender Muffin!!”