Hello Transparenz, Good Bye Fairness

Anfang Oktober endete die Begutachtungsfrist zum Transparenzdatenbankgesetz, auch unter dem Namen „Transferdatenbank“ diskutiert. Der  ÖGB hat dazu eine Stellungnahme verfasst und auch die Arbeiterkammer hat ihre Bedenken deutlich geäußert.

Die gemeinsamen wesentlichen Kritikpunkte der Stellungnahmen sind, dass es den Ländern mehr oder weniger freigestellt sein soll, zu welchem Zeitpunkt sie die Transparenzdatenbank einführen, dass eine unklare Kosten-Nutzen-Rechnung vorliegt und dass die Sicherheit vor unbefugtem Zugriff nicht gewährleistet scheint.

Doch auch positive Effekte stecken in dem Gesetzesentwurf .

Der ÖGB begrüßt es, dass somit alle maßgeblichen Bezieher von öffentlichen Leistungen und sämtliche Leistungen des Staates (z.B. auch Wirtschaftsförderungen, steuerliche Begünstigungen) in der Transparenzdatenbank aufscheinen sollen.

Ich freu mich auch schon auf die transparente Gegenüberstellung von Steuererleichterungen für Konzerne im Namen der „Standortsicherung“  mit den Leistungen, die  für finanziell schwache Menschen vergeben werden.

Kritisiert wird ferner, dass staatliche Leistungen sehr unterschiedlich behandelt werden. 

Landwirtschaftliche Leistungen sollen in der Transparenzdatanbank aufscheinen, weil sie im Interesse der Öffentlichkeit erfolgen. Andere Leistungen (z.B. Kinderbetreuung, Krankenpflege) werden hingegen  nicht verbucht.

Unterschieden wird auch zwischen staatlichne Leistungen, die für Studien- oder Kindergartenplätze verwendet werden (da wird ein Pauschalbetrag in der Datenbank angezeigt) und anderen Infrastruktur-Maßnahmen, wie Straßenbau, Energieversorgung, Rettung des Finanzmarktes (da ist die Transparenz offenbar weniger gefragt).

Aus Sicht des Datenschutzes gibt es drei wesentliche Bedenken:

  1. Die Daten sollen – in anonymisierter Form – den Ministerien zur Verfügung gestellt werden. Eine Informationspflicht seitens der Ministerien, für welche Auswertungen die Daten verwendet werden sollen, würde dem Gesetz gut stehen. ParlamentarierInnen – als gewählte VolksvertreterInnen – sollten befragt werden, ob sie diesen Auswertungen zustimmen.
  2. Abfragen, die den gesamten Haushalt betreffen, werden auch gemeinsam eingesehen. Hier stellt sich die Frage, ob das vorausgesetzte Einvernehmen zwischen den Haushaltsangehörigen tatsächlich besteht. „Gö Schatzi, jetzt bist baff. Ich krieg nämlich in Wirklichkeit eh ureviel Geld vom Staat“, sollte nicht das Ergebnis einer gemeinsamen Abfrage sein. Da fehlt es am Feinschliff.
  3. In der geplanten Datenbank sind Gesundheitsdaten enthalten. Die sind nach dem Datenschutzgesetz als sensibel einzustufen. Der Zugang zu diesen Daten muss ganz besonders geschützt werden. Ein normales Passwort-System ist da nicht ausreichend.

Gesamtnote: Mitunter guter Ansatz, noch reifebedürftig, ein wenig unausgewogen und verspricht insgesamt nicht ganz, was es hält.

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