Neue Chance auf einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten?

 

Quelle: Bilderbox

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Die Europäische Kommission möchte die Datenschutzrichtlinie von 1995 an die in den letzten 15 Jahren doch etwas veränderten technischen und gesellschaftlichen Bedingungen anpassen. Dazu hat die Kommission ein Dokument erarbeitet und zur EU-weiten Begutachtung frei gegeben.

Von 4. November bis 15. Jänner lädt die Kommission ein, zu ihrem Konzept  Stellung zu nehmen. Eingeladen zur Konsultation sind sowohl Privatpersonen als auch Organisationen und Behörden.

In dem Konzept  ist vom ArbeitnehmerInnen-Datenschutz weit und breit nichts zu lesen. Zwar soll der Datenverkehr – insbesondere für multinationale Unternehmen – vereinfacht werden,  doch sind deren Angestellte kein Thema. Diverse weitere Personengruppen sind angeführt (z.B. Sicherheitsbehörden, Datenschutzbehörden, Kinder, Verbraucherschutzorganisationen, Unternehmerverbände), doch von Beschäftigten ist nicht direkt die Rede.

Es gibt jedoch einige Vorschläge der Kommission, die für den Beschäftigtendatenschutz durchaus ausbaufähig wären. So wurde beispielsweise festgehalten, dass die Sache mit dem Datenschutz wenig sanktioniert wird und die Datenschutzbehörden eher zahnlos sind – Österreich ist da ein hervorragendes Beispiel. Daher wird eine Stärkung und mehr Befugnisse der Datenschutzbehörden in Erwägung gezogen – auf EU-Sprech: „ein verstärkter institutioneller Rahemn für eine wirksame Durchsetzung der Datenschutzvorschriften“.

Zwei Punkte ließen das Herz der ArbeitnehmerInnen-Datenschützerin besonders höher schlagen:

1., Man fasst die Möglichkeit ins Auge, dass

die Befugnis zur Klage bei nationalen Gerichten auch auf Datenschutzbehörden und Verbände der Zivilgesellschaft sowie andere Verbände, die die Interessen von Betroffenen vertreten, ausgedehnt werden kann

sprich: der Betriebsrat / die Betriebsrätin hätte endlich auch ein Vertretungsrecht gegenüber den Gerichten. Das wär schon von Vorteil, weil in einem aufrechten Arbeitsverhältnis geht kaum jemand zum Richter ohne Kündigungsschutz – getreu dem inoffiziellen Grundsatz: „Wenn du zum Richter gehst, nimm deinen Kündigungsschutz mit.“ Egal ob wegen missbräuchlicher Datenverwendung oder etwas anderem.

2., Man lese und staune:

verpflichtende Benennung eines unabhängigen Datenschutzbeauftragten und Harmonisierung der Bestimmungen über dessen Aufgaben und Zuständigkeiten

Bei diesem Vorhaben wollen wir doch die Kommission kräftigst unterstützen!

Außerdem spielt die Kommission mit dem Gedanken, eine Frist einzuführen für die Beantwortung von Anfragen der Betroffenen, welche Daten über sie gespeichert werden, sowie diese Auskunft gratis einzuführen.

Summa summarum also einige gute Vorschläge, einige weniger gute (z.B. Datenschutz-Zertifizierungen für Unternehmen und Binding Corporate Rules) und hoffentlich eine Umsetzung von den guten. Je mehr Organisationen und Personen sich zum Thema Beschäftigten-Datenschutz bei der EU einbringen, desto größer sind die Chancen, dass dieser Aspekt des Datenschutzes mehr beachtet wird. Wir arbeiten an einer umfassenden Stellungnahme zum EU-Vorschlag – demnächst unter dieser Adresse zu lesen.

2 Kommentare:

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