Guidelines statt Gesetze?

wie sich die Unternehmen das mit dem Web 2.0 vorstellen

Quelle: Bilderbox

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Immer mehr Unternehmen haben Web 2.0-Anwendungen (z.B.: Blog, Facebook, Flikr, Twitter, Wiki, Xing, Youtube)  als Marketing-Strategie entdeckt. Laut einer Umfrage in Deutschland sollen es bereits drei Viertel der Betriebe sein, wo das Web 2.0 als bedeutendes Instrument betrachtet wird. 

Die Produkte und Dienstleistungen wirken durch Auftritte in diversen Web 2.0-Foren authentischer, unverfälschter, weil die Inhalte von den NutzerInnen kreiert wurden und nicht von der Marketingabteilung. Da nur ein lebendiges, transparentes, aktuelles Web 2.0 seine Wirkung tut, kann es keine aufwendige one-(wo)man-show mehr sein, die langfristig konzipiert, von mehreren Hierarchieebenen abgesegnet und dann mit aufwendigem Layout der Öffentlichkeit präsentiert wird. Web 2.0 funktioniert anders, braucht viele AutorInnen, schnelle und persönlich gefärbte Beiträge.

Mittels Web 2.0 kann ein direkter, quasi privater Zugang zu den (potentiellen) KundInnen geschaffen werden.

Dass diejenigen, die das Web 2.0 im Unternehmen mit Inhalt füllen, mitunter auch die sind, die im Unternehmen arbeiten, also vom Unternehmen abhängig sind, sieht man ja nicht. Die Web 2.0-Charakterisitka tragen dazu bei, dass es mittels Gesetzgebung nicht leicht zu fassen ist (namen- und zahllose AutorInnen, schnelle Änderungen). Dazu kommt, dass auch die technischen Features mancher Web 2.o-Anbieter permanent erneuert werden.

(Kürzlich wurde beispielsweise eine Facebook-Gruppe gegründet, bei der die Mitglieder per klick nicht lediglich eingeladen wurden, sondern per klick gleich als Gruppenmitglieder von Dritten hinzugefügt wurden – eine eher bedenkliche Form der Gruppengründung).

Firmen sind also dazu übergegangen, Richtlinien für die  Nutzung solcher sozialen Netzwerke zu schaffen; das Unternehmen darf nicht negativ beurteilt werden, bestimmte Begriffe dürfen nicht verwendet werden, man solle sich doch bitte freiwillig an der Kommunikation im Web 2.0 beteiligen, etc.

Sind die MitarbeiterInnen im firmeneigenen sozialen Netzwerk (gefangen), gilt es auf folgende Themen besonders zu achten:

  • Habe ich Nachteile, wenn ich mich an dem Sozialen Netzwerk nicht beteiligen möchte? (z.B. weil ich schon einmal Mobbing-Erfahrungen gemacht habe und daher mit halb-Privaten Mitteilungen vorsichtig bin)
  • Werden die Daten in irgendeiner Form ausgewertet? (z.B. wie oft beteiligt sich jemand? sind die Beiträge der Einzelnen enthusiastisch lobend oder eher kritisch hinterfragend?)
  • Kann ich einmal befüllten Content auch wieder löschen? Wenn ich beispielsweise meine Meinung geändert habe, ich bestimmte Dinge doch nicht veröffentlicht haben will?

Wenn nun aber die Firmenleitung von ihrer Seite einschlägige Verhaltenskodizes, Richtlinien, Guidelines oder wie auch immer das Schriftwerk genannt wird, erlässt, dann kommt es vor, dass die oben gestellten Fragen nur ungenügent beantwortet sind. Die ArbeitnehmerInnen-Seite hat dann das Nachsehen und muss einseitig diktierte Vorgehensweisen akzeptieren. Nein – muss sie nicht.

Es ist ratsam, sich in den Prozess der Verhaltensregelung einzuklinken und ArbeitnehmerInnen-freundliche Nutzungsbedingungen fürs Web 2.0 zu vereinbaren. Das Arbeitsverfassungsgesetz enthält Paragraphen, aufgrund derer die Mitbestimmung der Betriebsräte durchgesetzt werden kann (§§ 96 Abs 1 Z 1 und 3, 96a Abs 1 sowie 97 Abs 1 Z 1 ArbVG).

3 Kommentare:

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