Ver[www]irrt im Social-Media-Wald?

wald

 

die österreichischen Betriebe und das Web 2.0

Die WKO hat kürzlich die Ergebnisse einer von ihr im Jänner 2011 durchgeführten Studie zur Nutzung von Social Media durch österreichische Betriebe präsentiert:

 

  • 48 % sind insgesamt in Sozialen Medien unterwegs. (2010 waren es 39%.)
  • Die Hitliste unter den Web 2.0-Anwendugnen wird angeführt von Facebook (77 %). 
  • Den zweiten Platz nimmt  Xing ein, das von 56 % genutzt wird.
  • 24 % twittern.

Es ist also ein rasch wachsender Anteil von ArbeitnehmerInnen mit Social-Media konfrontiert. Sei es, weil sie für die Firma Beiträge in Sozialen Netzwerken veröffentlichen, weil sie als Personalverantwortliche dort nach Informationen über – zukünftige oder derzeitige – MitarbeiterInnen suchen oder weil sie als BewerberInnen durchleuchtet werden.

Was genau die Unternehmen im Social-Media-Wald suchen, wissen sie allerdings selbst nicht so genau. Dazu meint Dr. Gerhard Laga, Leiter des E-Centers der WKO, in einer Aussendung der WKO:

Bei allem Eifer, den Österreichs Unternehmen in sozialen Medien an den Tag legen – bei der Frage nach dem Nutzen dieser Bemühungen herrscht teilweise noch Orientierungslosigkeit. So sehen 41 Prozent der befragten Unternehmer den Nutzen ihres Engagements für ihr Geschäft nicht konkret.

WKÖ-Generalsekretär Herwig Höllinger schlägt bei der Pressekonferenz zu den Studienergebnissen den Unternehmen im Umgang mit Web 2.0 vor:

Unternehmer, die in Social Media einsteigen wollen, sollten sich zunächst überlegen, welche Ziele sie mit der Nutzung sozialer Netzwerke verfolgen und erst danach ihre Mitarbeiter schrittweise in diese Aktivitäten einbeziehen.

Immerhin 22% der Unternehmen, die Social Media nutzen, regeln die Verwendung in eigenen Guidelines. Wir als ArbeitnehmerInnen-Interessenvertretung würden uns wünschen, dass solche Guidelines in Kooperation mit der Belegschaft und dem Betriebsrat / der Betriebsrätin erstellt werden. Damit sind viele Vorteile verbunden:

  • Es können so deren Erfahrungen mit Social Media – die bisweilen reicher sind als die der Geschäftsführung – mit einfließen. Das bestehende Wissen der Beschäftigten wird so sinnvoll genutzt.
  • Die Akzeptanz und damit Einhaltung der Richtlinien ist vermutlich größer, weil sich Beschäftigte mit den von ihnen erarbeiteten Inhalten identifizieren.
  • Die Dos und Don’ts in Sozialen Netzwerken werden abgestimmt auf die betriebliche Notwendigkeit von denen, die direkt davon betroffen sind.

Anregungen, wie solche Guidelines / Richtlinien / Corporate Binding Rules / Social Media Policies aussehen können, finden sich in diesem Blog unter: „Guidelines statt Gesetze„, „Regelungserfordernisse“ oder auch in der Broschüre „ver[www]irrt, vernetzt verraten„.

Viel Erfolg beim Aushandeln von entsprechenden Guidelines und Betriebsvereinbarungen (denn Social Media ist ein „System zur Ermittlung, Verarbeitung und Übermittlung von  personenbezogenen Daten“ und ist somit nach §96a Arbeitsverfassungsgesetz mitbestimmungspflichtig).

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