Was die geplante EU-Verordnung zum Datenschutz für österreichische ArbeitnehmerInnen bedeutet

IMG_1556 ein Interview mit Gerda Heilegger

Die geplante  Novellierung im EU-Datenschutz wird auch in Österreich weit reichende Konsequenzen haben. Zu den Auswirkungen auf die Gesetzeslage in Österreich wurde deshalb die Juristin Gerda Heilegger aus der Arbeiterkammer Wien befragt.

Dass der internationale Datentransfer ein heißes Thema ist, wurde bereits des Öfteren – auch in diesem Blog – thematisiert. Zuletzt wieder in dem Artikel „Einblick unerwünscht“ in der Kompetenz.

In der geplanten EU-Verordnung soll der Datentransfer innerhalb der EU weitere Freiheiten erfahren und zugleich der Missbrauch von personenbezogenen Daten stärker sanktioniert werden. Was die Verordnung insgesamt für die derzeitige Gesetzgebung bedeutet, verrät Gerda Heilegger.

Was sind die wesentlichen Änderungen der geplanten EU-Verordnung im Vergleich zum derzeitigen Stand im ArbeitnehmerInnen-Datenschutz?

Man kann schon sagen, dass die Verordnung einige Verbesserungen bringt.

Dass es jetzt Mindeststrafen geben soll, ist sehr begrüßenswert. In Österreich gibt’s derzeit nur Höchststrafen und die werden kaum je ausgesprochen – Strafverfahren zum Datenschutzgesetz sind momentan eher scheintot. 

Es ist schön, dass es einen Datenschutzbeauftragten geben soll, auch wenn die Rahmenbedingungen nicht wirklich zufriedenstellend sind. Da fehlt noch die rechtliche Absicherung für diese Funktion, die Mitsprache des Betriebsrates und die Anzahl der Beschäftigten, ab der ein Datenschutzbeauftragter einzurichten ist, ist zu hoch.

Ja und was sehr gut ist, ist die Informationspflicht für die Betroffenen, falls es zu einem Daten-Leck kommt. Das ist jetzt in der Verordnung genau festgeschrieben, was dann zu passieren hat, in welcher Frist informiert werden muss – nämlich 24 Stunden – und worüber konkret informiert werden muss – nämlich welche Daten in die falschen Hände geraten sind und wo das Sicherheitsleck ist.

Leider gibt es nach wie vor kaum einen expliziten Bezug zum Arbeitsverhältnis – zwar ist in Artikel 82 das „data proceeding in the employment context“ abgehandelt, aber das gibt inhaltlich nicht viel her.

Welche Auswirkungen hat die geplante Verordnung auf unser derzeitiges Datenschutzgesetz?

Die Verordnung steht rechtlich über dem DSG. Die Verordnung ist in Österreich unmittelbar anzuwenden, enthält allerdings noch einige Lücken, wie das konkret umgesetzt werden soll, weshalb ich annehme, dass die EU-Staaten sowieso einiges noch näher ausführen müssen. Tritt die Verordnung in Kraft, müssen die Mitgliedsstaaten prüfen, ob ihre Gesetzgebung der EU-Verordnung entspricht – zum Beispiel bei den Sanktionen entspricht die derzeitige Gesetzeslage in Österreich nicht der Verordnung und das müsste dann nachgebessert werden. Oder der Gesetzgeber setzt das DSG außer Kraft. Oder er macht gar nichts und handelt sich eine Vertragsverletzungsklage ein.

Was wäre aus Sicht der ArbeitnehmerInnenvertretung noch unbedingt zu ergänzen in dem Entwurf der EU-Kommission?

Ich würde mir wünschen, dass die Verordnung ganz klar regelt, in welchen Bereichen die EU-Staaten eigene nationalstaatliche Regelungen zur Besserstellung gegenüber der Verordnung schaffen können. Insbesondere beim Datenschutzbeauftragten wäre das wichtig – den muss es auch für Firmen mit weniger als 250 Mitarbeitergeben und sie brauchen einen Kündigungsschutz und ein Benachteiligungsverbot.

Dann bleibt zu hoffen, dass das EU-Parlament hier noch nachbessert. Danke für das Interview.

Danke ebenfalls.

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