EU-Datenschutzverordnung reloaded

Letzte Woche hat der ÖGB eine Stellungnahme zur geplanten EU-Verordnung zum Datenschutz verfasst und an das Bundeskanzleramt, wo die österreichischen Datenschutz-Agenden zusammenlaufen, geschickt. 

Die Eckpunkte der Stellungnahme des ÖGB kurz zusammengefasst:

  • Eine einheitliche EU-weite Rechtsvorschrift wird begrüßt.
  • Datenschutzbeauftragte sollen bereits in Firmen ab 25 MitarbeiterInnen bestellt werden und mit mehr Ressourcen ausgestattet werden (z.B. Mindest-Arbeitszeit, Haftungsausschluss,…).
  • Das im Entwurf erwähnte “profiling”, also der automatisierte Datenabgleich aus verschiedenen Quellen, soll im Zusammenhang mit dem Beschäftigungsverhältnis, insbesondere bei der Leistungsbeurteilung, unbedingt verboten werden.
  • Das “one-stop-shop-Prinzip”, wonach einzig und allein die Hauptniederlassung von Konzernen für Bestimmungen zum Transfer von Daten zuständig sein soll, wird abgelehnt.
  • Ebenso kann der ÖGB einer “Datenübermittlung auf Basis verbindlicher unternehmensinterner Vorschriften” wenig abgewinnen.

Beim Treffen der EU-Ratsarbeitsgruppe äußerten die Delegierten auch dort Bedenken zum vorliegenden Entwurf. Es wurde über einen ersten Teil sowie allgemeine Punkte der Verordnung beraten. Dabei wurde von vielen Mitgliedsländern kritisiert, dass es zu viele “delegierte Rechtsakte in dem Verordnungs-Entwurf gibt. Die Kommission hat sich nämlich zu 38 (!) Punkten vorbehalten, noch nährere Ausführungen zu formulieren, wodurch die Staaten eine Einmischung in ihre nationalen Bestimmungen befürchten. Einige Länder waren mit der Konstruktion der betrieblichen Datenschutzbeauftragten (DSB) wenig glücklich. Als Alternativvorschlag zum Kommissionsvorschlag, demnach DSB erst in Betrieben mit 250 und mehr MitarbeiterInnen vorgesehen sind, meinte der Delegierte aus Deutschland, dass man auch auf die Qualität der Datenverarbeitung abzielen könnte – also wer risikoreiche Datenverwendungen betreibt (über “Risiko” lässt sich sicher noch gut streiten), braucht auch einen DSB. Die Delegierten aus Deutschland, den Niederlanden und Österreich finden eine solche Konstruktion durchaus überlegenswert.  Frankreich, Italien und Deutschland wiederum übten Kritik an dem “one-stop-Prinzip” und wären damit in diesem Punkt wichtige Verbündeter bei der Vertretung von ArbeitnehmerInnen-Interessen.

 

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