Maulkorb oder Meinungsfreiheit?

wenn der Chef dich surfen lässt

Dr. Datenschutz berichtet aus der Praxis

 In manchen Firmen werden MitarbeiterInnen entlassen, weil sie während der Arbeitszeit in sozialen Netzwerken unterwegs sind. In anderen Firmen werden MitarbeiterInnen dazu aufgefordert in der Arbeitszeit – und nach Möglichkeit doch bitte auch darüber hinaus – in Social Media aktiv zu sein.

die Beschwerden

Ein Betriebsrat lässt seinem Ärger freien Lauf: „Stell dir vor, dieser Junior-Chef will, dass wir jetzt alle ins Facebook gehen. Da schreibt der einfach so Guidelines, schickt die an alle aus und wir sollen jetzt für unsere Firma Werbung machen im Netz. Schau dir diese Guidelines bitte durch. Ich möchte wissen: geht das so einfach?“

Bei der konkreteren Durchsicht des Papiers finden sich interessante Wünsche:

  • Die MitarbeiterInnen sollen die vorliegenden Richtlinien in ihren privaten Social-Media-Netzwerken beachten. Also bei den Postings auf der Fußballvereins-Page bitte schön auf die unternehmensinternen Richtlinien achten?
  • Die Beiträge sollen aktuell, freundlich und in einem persönlichen Schreibstil abgefasst sein, der sich eindeutig von dem der Presseabteilung unterscheidet. Über Politik oder Religion soll nicht gepostet werden. Also bitte keine Postings auf Seiten von politischen Parteien oder gar der Gewerkschaft, weil das hat ja mit der Arbeit nichts zu tun?

das Symptomatische

Viele Betriebe sind mit eigenen Auftritten in Social Media Netzwerken präsent. So wie die Homepage mittlerweile Standard für die meisten Betriebe ist, so versucht jeder Betrieb, der „am Puls der Zeit“ sein möchte, einen eigenen Social-Media-Auftritt. Eine eigene Beratungs-Nische hat sich gebildet, die zum Social-Media-Auftritt berät und diesen für andere Firmen konzipiert. Man verspricht sich von Social Media näher an den KundInnen und GeschäftspartnerInnen zu sein, neue Vertriebskanäle zu erschließen, eine neue Zielgruppe anzusprechen, eine stärkere KundInnenbindung, u.s.w.. Werden genug Anreize gesetzt (z.B. Gewinnspiele, Gratis-Bons,…) funktioniert das auch ganz gut und es können jede Menge Zugriffe auf diese Plattformen verzeichnet werden.

die Medikation

Die Verwendung von Social Media berührt mehrere mitbestimmungspflichtige Punkte:

  • ERSTENS: Kontrollmaßnahme, die die Menschenwürde berührt nach § 96 ArbVG
  •  AUßERDEM: System zur automationsunterstützten Erfassung personenbezogener Daten nach §96a ArbVG
  • UND EVENTUELL: Benutzung von Betriebsmitteln nach §97 ArbVG

und ist daher mit einer Betriebsvereinbarung zu regeln – sinnvoller Weise in Verbindung mit der BV zu Email- und Internetnutzung. Da bei Social-Media-Anwendungen die Grenzen zwischen Privatem und Beruflichem sehr unscharf gezogen sind, müssen hier eigene Regelungen geschaffen werden. 

Oberster Grundsatz: die Beteiligung am Web 2.0 für MitarbeiterInnen, deren Arbeitsvertrag keine Medienarbeit umfasst, ist freiwillig. Falls sich jemand dazu bereit erklärt,

empfiehlt Dr. Datenschutz folgende Punkte mittels BV zu klären:

  • welche Web 2.0-Kanäle sollen bespielt werden? vom Unternehmen eigerichtete oder private Plattformen?
  • wieviel soll gepostet werden? wieviel Arbeitszeit soll/darf ins Web 2.0 gesteckt werden?
  • was geschieht, wenn diese Arbeitsaufgabe nicht mehr erfüllt werden sollen? wem „gehören“ die ganzen AbonenntInnen / Follower / FreundInnen / etc. wenn z.B. der Arbeitsplatz gewechselt wird?
  • welche Gegenleistung gibt es dafür? (und da ist nicht nur ein feuchter Händedruck gemeint)

Das sind nur einige Fragen, die geklärt gehören, bevor sich MitarbeiterInnen im Interesse des/der Arbeitgebers/-in in Social Media betätigen. Dr. Datenschutz sagt:

Zu Wirkungen und Nebenwirkungen von Social Media lesen sie die Betriebsvereinbarung und fragen sie ihreN BetriebsrätIn und/oder ihre Gewerkschaft.

 

2 Kommentare:

  1. Es ist immer gut, wenn sich das Unternehmen im Internet präsentiert und wie hier bei Facebook. Nur ist es hier so, das sie das private und das berufliche vermischt, was ich nicht befürworte. Man sollte in der Freizeit so sein dürfen wie man ist und nicht die Arbeit im Hinterkopf haben!

  2. Hallo Sabine,

    ich sehe das genauso. Facebook sollte privat bleiben. In der heutigen Zeit hat man doch in Wirklichkeit nie Feierabend. Das sollte einem wenigstens Facebook bleiben. ;-)

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