Grundrechte müssen im europäischen Datenschutz vorrangig sein

schweine„Personenbezogene Daten dürfen nicht zum gefundenen Fressen für kreative Geschäftemacher werden. Die Bestimmungshoheit über die eigenen personenbezogenen Daten muss bei denen liegen, von denen sie stammen!“

Heftige Debatte im österreichischen Nationalrat, Beiträge in  Zeitungen, Blogs und auf facebook – all das ermöglicht der whistleblower Eduard Snowden zu einem Thema, das bislang in der breiten Öffentlichkeit bislang wenig Aufmerksamkeit gefunden hat: der Datenschutz.

Insbesondere auf europäischer Ebene haben bislang vorwiegend große Konzerne die Wichtigkeit der neuen Datenschutzgrundverordnung erkannt (und dagegen lobbyiiert), wohingegen ein öffentlicher Widerstand ausgeblieben ist. Die Freiheiten der Unternehmen werden in dem Verordnungsentwurf bisweilen großzügiger gestaltet, als das Grundrecht der einzelnen BürgerInnen auf Datenschutz.

„Starke nationale Datenschutzbehörden sind Gebot der Stunde!“

Der Vorsitzende der GPA-djp, Wolfgang Katzian macht in seiner heutigen Presseaussendung auf einige der Gefahren aufmerksam.

Wien (OTS). „Angesichts der Spionageaffären in den USA und in Großbritannien und den aktuellen Diskussionen darüber zeigt sich einmal mehr, wie wichtig ein starkes und durchsetzungsfähiges Datenschutzrecht in Europa ist. Gewerkschaften setzen sich bereits seit geraumer Zeit dafür ein, dass das Datenschutzniveau auf europäischer Ebene nicht zugunsten von Unternehmensinteressen auf den kleinsten gemeinsamen Nenner zurückgestutzt wird“, kommentiert Wolfgang Katzian, Vorsitzender der Gewerkschaft der Privatangestellen, Druck, Journalismus, Papier (GPA-djp).+++

Der Datentransfer zwischen der EU und den USA basiert größtenteils auf dem so genannten „save harbor“-Abkommen. „In der gewerkschaftlichen Beratungsarbeit stellen wir fest, dass dieses zwischen den USA und der EU abgeschlossene Handelsabkommen für internationale Konzerne zunehmende Bedeutung hat. Es stellt sich nun die Frage, ob man sich noch auf dieses Abkommen verlassen kann“, so Katzian weiter.

Die soeben auf EU-Ebene verhandelte Datenschutzgrundverordnung sehe weiters vor, dass sich alle Unternehmen, die in Europa Geschäfte machen wollen, an europäische Datenschutz-Standards halten – auch wenn sie nur virtuell ansässig sind. „Im EU-Parlament wurde bereits mittels massivem Lobbying versucht, dieses Prinzip auszuhebeln. Grundrechte wie der Schutz der Privatsphäre oder Informationspflichten müssen aber auch dann gelten, wenn ein Unternehmen seinen Sitz in den USA hat.“, fordert Katzian: „Es kann ja nicht sein, dass BürgerInnen, die ihre Datenschutz-Rechte geltend machen wollen, dafür durch ganz Europa oder noch weiter reisen müssen. Daher ist es erforderlich, das so genannte „one-stop-Prinzip“ in der Datenschutzgrundverordnung auf eine solide Basis zu stellen, starke nationale Datenschutz-Behörden zu etablieren und vor allem auch BetriebsrätInnen als VertreterInnen der ArbeitehmerInnen einen gerichtlichen Zugang in Datenschutzfragen zu verschaffen“, fordert Katzian.

Erst wenn diese Standards von den USA akzeptiert werden, sollte man über weitere Abkommen zu transatlantischen Datentransfers aller Art (vgl. SWIFT, Fluggastdaten, save harbor, Freihandel) verhandeln, so Katzian abschließend.

 

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