Arbeiten im Urlaub oder Krankenstand?

Krankwer macht denn so was?

viele, wie eine Auswertung des Arbeitsklimaindex kürzlich gezeigt hat. Der Arbeitsklimaindex, durchgeführt im Auftrag der Arbeiterkammer Oberösterreich, erhebt repräsentativ für ganz Österreich den Zustand des österreichischen Arbeitsmarktes. Die letzte Befragung im Februar 2014 widmete sich insbesondere der Frage „arbeiten sie auch wenn sie nicht dazu verpflichtet sind„?

die wichtigsten Ergebnisse im ÜberblicK

36% arbeiten außerhalb der Normalarbeitszeit auf mobilen Geräten, die der Arbeitgeber zur Verfügung stellt.

25% der arbeiten während der Pflegefreistellung.

17% arbeiten im Urlaub.

14% arbeiten im Krankenstand.

Was sind die Gründe?

Dies wird vom Arbeiterkammerpräsident Kalliauer unter anderem auf die „Unsitte All-In-Vertrag“ (wie er es der bei der Pressekonferenz bezeichnet) zurückgeführt. 18% der österreichischen ArbeitnehmerInnen haben bereits einen solchen Vertrag. Der Arbeitsklimaindex belegt deutlich, dass All-In-Verträge dazu geeignet sind, dass Arbeit und Familie in starke Konkurrenz zu einander treten und früher oder später nicht mehr miteinander zu vereinbaren sind.

In den Beratungen der Abteilung Arbeit & Technik hat sich gezeigt, dass hauptsächlich drei Ursachen dafür verantwortlich sind:

  1. Was von den Vorgesetzten – mitunter vertraglich abgesichert oder in einer Zielvereinbarung „vereinbart“ – verlangt wird.
  2. Wie die Arbeitszeiten und deren Entgrenzung von den KollegInnen und KundInnen und PatientInnen gelebt wird. Rufen die während des Krankenstandes/ Urlaubs an? Kurzum – wie sieht die Betriebskultur aus?
  3. Einen Beitrag leisten gewiss auch die ArbeitnehmerInnen selbst indem sie nicht abschalten sondern permanent erreichbar bleiben.

Im Endeffekt wird es jedoch immer ein Zusammenspiel aller drei Faktoren sein, das entscheidet, ob im Krankenstand/ Urlaub gearbeitet wird oder nicht.

wie sieht die rechtliche Lage aus?

Der Oberste Gerichtshof hat zum Thema Telefonieren im Krankenstand jüngst ein in den Medien viel diskutiertes Urteil gefällt (OGH am 26.11.2013 9 ObA115/13x) . Darin wird festgehalten, dass MitarbeiterInnen im Krankenstand ausschließlich dann von den Vorgesetzten angerufen werden dürfen wenn:

  • ein Notfall besteht und wirtschaftlicher Schaden durch den Anruf tatsächlich abgewendet werden kann und
  • der Grund für den Anruf konkret angeführt wird. „Wir wollen etwas mit ihnen besprechen.“ wird keine ausreichende Begründung sein.

Es ist wohl an der Zeit, dass die ArbeitnehmerInnen sich selbst, ihren KollegInnen und last but not least ihren Vorgesetzten die Frage stellen: „Smartphone, wann piepst du?“

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