Datenschutzanpassungsgesetz wurde beschlossen

Vor- und Nachteile des Datenschutzanpassungsgesetzes (DSAG)

Entgegen den Befürchtungen, dass in dieser Legislaturperiode kein Datenschutzgesetz mehr zustande kommen wird, hat der Nationalrat am Donnerstag 29.6.2017 die Anpassung an die Datenschutzgrundverordnung der EU beschlossen.

Viele Regelungen sind in der Europäischen Datenschutzgrundverordnung ohnehin festgelegt und können von den einzelnen Mitgliedsstaaten nicht mehr abgeändert werden. Sogenannte „Öffnungsklauseln“ ermöglichen aber spezielle Regelungen auf nationaler Ebene. Einige Öffnungsklauseln wurden nun vom österreichischen Gesetzgeber genutzt, andere nicht.

Die gute Nachricht:

Die betriebsrätliche Mitbestimmung (das Arbeitsverfassungsgesetz) ist abgesichert. Damit gilt in  Sachen Beschäftigtendatenschutz das Arbeitsverfassungsgesetz 1:1.

Die Videoüberwachung zum Zweck der MitarbeiterInnenkontrolle ist weiterhin untersagt.

Die schlechte Nachricht:

Es wird kein Verbandsklagerecht geben, wie es zB im Konsumentenschutz besteht. Zwar haben Vereine und NGOs aufgrund der Europäischen Grundverordnung das Recht im Namen von einzelnen Betroffenen eine Klage einzureichen, ohne die Bereitschaft von Einzelnen ihre Datenschutzrechte einzuklagen ist dies jedoch nicht möglich. Das heißt, Arbeiterkammern oder Gewerkschaften können nicht – wie beispielsweise im Konsumentenschutz – von sich aus gegen einen Missstand klagen, sondern immer nur im Namen von direkt Betroffenen.

Es wurde verabsäumt, zusätzlich zum Arbeitsverfassungsgesetz spezifische Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz einzuführen oder die Bestellung des betrieblichen Datenschutzbeauftragten genauer zu regeln.

Dass der Gesetzgebungsprozess letztendlich überhastet abgelaufen ist und die zahlreichen Stellungnahmen aufgrund des kurzfristigen Beschlusses von Abänderungsanträgen im zuständigen Verfassungsausschuss nicht mehr genau durchgearbeitet werden konnten, soll nicht verschwiegen werden. Allerdings ist die Anpassung nun seit über einem Jahr fällig und eine weitere Verzögerung hätte vermutlich nicht unbedingt zu Verbesserungen geführt.

2 Kommentare:

  1. fritz schiller

    der entwurf ist doch vom sozialdemokratischen minister drozda gekommen? nicht? wenn ja, wie ist das eigentlich mit seiner nähe zu den arbeitnehmerInnen?

  2. stimmt, das Datenschutzanpassungsgesetz wurde im Kabinett Drozda ausgearbeitet.
    Die Nähe zu den ArbeitnehmerInnen kommt meines Erachtens dadurch zum Ausdruck, dass das ArbVG dezidiert als Beschäftigtendatenschutz angeführt wird. Damit sind juristische Auslegungen und Diskussionen zum Verhältnis von Datenschutz und ArbVG obsolet.
    Zugegeben, das ist nicht neu gestalten, aber das gute Alte wurde beibehalten.

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