"Whistle Blowing" – Aktuelles zum Thema: MitarbeiterInnen "verpfeifen"

Im Rahmen der Einführung von betrieblichen Verhaltenskodizes (auch bekannt unter „Privacy Statements“, „Codes of Conduct“, „Binding Corporate Rules“), durch die konzernweite Verhaltensregeln aufgestellt werden, kommt es häufig zum Aufbau von so genannten Whistle Blowing-Systemen mit „Ethik-Hotlines“, über die MitarbeiterInnen ihre KollegInnen „verpfeifen“ können. Das dahinter stehende Prinzip ist klar: Anstatt MitarbeiterInnenüberwachung (nur) in einem „Top-Down“-Prozess zu gestalten, sollen sich die MitarbeiterInnen gegenseitig kontrollieren. Dafür werden Anreize gesetzt, die dazu ermutigen, beobachtete Verstöße gegen die Regelungen des Verhaltenskodex bei einer unternehmensinternen Hotline zu melden.

„In den USA wurde im Zuge von Bilanzfälschungsskandalen (Enron) ein Gesetz verabschiedet, das von börsennotierten Unternehmen die Einrichtung interner Kontrollmaßnahmen verlangt. US-amerikanische Konzerne sind somit gezwungen, auch bei ihren europäischen Tochtergesellschaften Whistle Blowing-Hotlines einzurrichten […].
In Europa wirft dies allerdings sowohl arbeits- als auch datenschutzrechtlich jede Menge Probleme auf. Whistle Blowing und Ethik-Hotlines sind in Österreich nicht ohne weiteres zulässig. Der Arbeitgeber ist jedenfalls verpflichtet, dasWhistle-Blowing-System beim Datenverarbeitungsregister zu melden bzw. um eine Vorabgenehmigung durch die Datenschutzkommission anzusuchen.“ (GPA-djp [Hg.] [2007]: Fahren Sie nach Indien! Ihre Daten sind schon dort! Wien: GPA-djp, Seite 44.)

Wie aus dem aktuellen Newsletter (KW 07/2009) der ARGE DATEN Privacy Service hervorgeht, hat die Datenschutzkommission (DSK) nun entgegen der Empfehlung der EU-Datenschutzgruppe (Art. 29-Gruppe) die Weitergabe von Whistle Blowing-Daten in die USA genehmigt.
Fazit:

„Positiv am DSK-Bescheid ist, dass keine uneingeschränkte Übermittlung an die Konzernmutter genehmigt wurde. Ein US-Callcenter für die Meldung kleinerer Missstände die innerhalb eines österreichischen Unternehmens auftreten, zu genehmigen widerspricht jedoch den EU-Datenschutzempfehlungen und zeigt, dass die DSK nicht bereit ist, aus dem SWIFT-Desaster Konsequenzen zu ziehen. Wie bekannt wurden europäische Banktransferdaten von SWIFT an einen US-Dienstleister ausgelagert. Um anschließend – unter zu Hifenahme gehöriger Erpressung – bei US-Behörden zu landen.“ (ARGE DATEN Privacy Service)

Nähere Informationen zur aktuellen Entscheidung der Datenschutzkommission:
ARGE DATEN Privacy Service: DSK genehmigt Weitergabe von „whistle blowing“-Daten in die USA (11.02.2009)

2 Kommentare:

  1. Pingback:Verhaltenskodizes « Betriebsrat KEBA AG

  2. Pingback:you can hear the whistle blow… « Betriebsrat METRO Cash & Carry Österreich

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

− 1 = 2