Kranke Betriebe – kranke MitarbeiterInnen: Zum Umgang mit Krankenstandsdaten

Krankenstandsrückkehrgespräche kein geeignetes Mittel zur Gesundheitsförderung
Soziale Kompetenz von Führungskräften gefragt

GPA-djp-Presseaussendung vom 18.09.2009 (siehe auch den Artikel in der September-Ausgabe der Kompetenz):

„Das Thema verpflichtender Krankenstandsrückkehrgespräche hat durch den jüngsten Fall der ÖBB nun eine breitere Öffentlichkeit erhalten. Arbeitgeber verlangen von ihren Führungskräften nach Krankenständen der ArbeitnehmerInnen verpflichtende Gespräche zu führen. Für die Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier (GPA-djp) ist jedoch dieses Vorgangsweise nicht geeignet, um das Arbeitsklima und Gesundheitszustand zu verbessern bzw. die Krankenstände zu reduzieren.

Krankenstandsrückkehrgespräche sind Gespräche, die ArbeitnehmerInnen nach einem Krankenstand mit ihrem/ihrer Vorgesetzten über Ursachen und Auswirkungen ihrer Erkrankung führen müssen. Unternehmen begründen dies damit, dass Führungskräfte nützliche Informationen zu Hintergründen krankmachender Faktoren im Arbeitsumfeld und damit Wissen für konkrete Ansatzpunkte für ein effektives betriebliches Gesundheitswesen erwerben können.

‚An sich wäre der Vorsatz, ein gutes betriebliches Gesundheitswesen zu etablieren, zu begrüßen. Ob solche Gespräche das geeignete Mittel sind, ist allerdings mehr als zweifelhaft. Krankenstandsrückkehrgespräche setzen ArbeitnehmerInnen unter Druck, weil sie oft ein Klima des Misstrauens erzeugen und sind arbeitsrechtlich zu hinterfragen. Die Gefahr ist hoch, dass ArbeitnehmerInnen lieber krank zur Arbeit erscheinen, als sich einem solchen Gespräch zu unterziehen. Gesundheitliche Beeinträchtigungen und chronische Erkrankungen sind dann erst recht die Folge‘, ist die Leiterin der Bundesrechtsabteilung der GPA-djp Andrea Komar überzeugt.

Dazu kommt, dass Führungskräften oft die Voraussetzungen bzw. die soziale Kompetenz für ein so heikles Gespräch fehlt und sie dazu verleitet werden, das Instrument als Disziplinierungsmaßnahme einzusetzen.

‚Eine offene Unternehmenskultur und ein gesundheitsförderndes Arbeitsumfeld tragen sehr viel mehr zur Reduktion von Erkrankungen bei als aufgezwungene Krankenstandsrückkehrgespräche bei. Die alarmierende Entwicklung in Richtung zunehmender stressbedingter arbeitsbezogener Erkrankungen bei gleichzeitig abnehmenden Krankenständen wird durch die Rückkehrgespräche eher gefördert‘, ergänzt Eva Angerler von GPA-djp Abteilung Arbeit und Technik.

ArbeitnehmerInnen, die Beratung zu diesem Thema suchen, können sich an die GPA-djp wenden 05 0301 – 301.“

Zur Erinnerung: Gesundheitsdaten sind sensible Daten gemäß § 4 Z 2 DSG 2000 und damit „besonders schutzwürdig“.

„Die Verarbeitung von Diagnosen und anderen Daten über die Gesundheit der ArbeitnehmerInnen ist nicht zulässig, da diese Informationen für die Gestaltung des Arbeitsverhältnisses selbst in der Regel (Ausnahmen wären zum Beispiel die beschränkte Verwendungsfähigkeit eines/einer Arbeitnehmer/in auf Grund gesetzlicher Bestimmungen) nicht von Bedeutung sind und sie ohne Zweifel dem Privat- und Familienleben des/der Arbeitnehmer/in zugehören. Eine derartige Verarbeitung wäre von § 9 DSG 2000 nicht gedeckt.“ (Eva Souhrada-Kirchmayer und Clara Fritsch: Das Datenschutzgesetz aus Sicht der ArbeitnehmerInnen. Wien: GPA-djp/Abt. Arbeit und Technik 2011.)

Dass das WIFI-Oberösterreich für die Zielgruppe „Unternehmen und deren Verantwortliche“ unter dem beschönigenden Titel „Krankenstandsmanagement“ Seminare anbietet, erscheint nicht nur als ein Verkennen der Rechtslage, sondern auch als eine Missinterpretation der Problemlage – und darüber hinaus als eine überbordende Reaktion auf vermutlich arbeitgeberseitig geäußerten Bedarf in diesem Bereich. Einige der Inhalte: „Krankenrückkehr- und Fehlzeitengespräch“, „Datenaufzeichnung und Berechnung“, „auffällige Fehlzeiten“, „Krankenstandsgründe“.

Werte ÖBB-Vorstände bzw. werte ArbeitgeberInnen allgemein: Kennen Sie den Begriff der „Betrieblichen Gesundheitsförderung„. Eine Reihe von Institutionen und angesehenen ExpertInnen befassen sich seit Jahren mit dem Thema und stellen Angebote von der Beratung bis hin zu komplexen betrieblichen Projekten bereit. Ein „Krankenstandsmanagement“ kann nicht „neben der Betrieblichen Gesundheitsförderung“, wie in der WIFI-Seminarbeschreibung angegeben, zur Erreichung des Ziels einer gesunden Belegschaft beitragen. Aus datenschutzrechtlicher Sicht ist es ohnehin mehr als fragwürdig. Die weiteren Entwicklungen im ÖBB-Fall werden in dieser Hinsicht noch von hohem Interesse sein.
Wesentlich ist, sich der Grundlagen von Gesundheit und Sicherheit in der Arbeitswelt zu besinnen, beginnend mit dem durch das Arbeitnehmerschutzgesetz (ASchG) rechtlich festgeleten Rahmen. Den Managementrigen, denen rechtliche Rahmenbedingungen allein zu öde oder verstaubt erscheinen, seien die vielfältigen Möglichkeiten im Rahmen der Betrieblichen Gesundheitsförderung noch einmal ans Herz gelegt – ein Link stellvertretend für eine Reihe weiterer: Netzwerk Betriebliche Gesundheitsförderung.

5 Kommentare:

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  5. Ernst Eigenbauer

    „Krankenstandsmanagement“

    da muss das wifi oö schnell reagiert haben, den kurs unter dem titel gibts nicht mehr; oder ich finds einfach nur nicht

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