how to manage Social Media am Arbeitsplatz

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was am sbsm-Camp geschah

Ein Workshop des Camps „Soziale Bewegungen Soziale Medien“ setzte sich mit der Nutzung von Social Media im Arbeitsverhältnis auseinander. Gemeinsam haben Betriebsrätinnen, Betriebsräte und Interessierte erarbeitet, welche Regelungen hier sinnvoll wären. Wertvolle Tipps aus der Praxis von IT-Verantwortlichen, Angestellten in Rechts-oder in PR-Abteilungen haben zu einem bereichernden Austausch beigetragen.

Nachdem geteiltes Wissen über die wesentlichen Rechtsgrundlagen und die dazu gesprochenen Gerichtsurteile hergestellt  war, wendeten wir uns dem spannenden Thema zu, wie Regelungen zur Social Media-Verwendung in Unternehmen nun tatsächlich aussehen könnten.

Viele BetriebsrätInnen berichteten, dass bestimmte Social Media Anwendungen häufig gesperrt werden. Die Privatnutzung ist zwar bei fast allen Anwesenden erlaubt, der Zugang zu beispielsweise Facebook ist in einigen Betrieben allerdings nicht uneingeschränkt möglich, sondern nur in bestimmten Abteilungen (z.B. Personalabteilung) vorhanden.

Eine Arbeitsgruppe kam zu dem Schluss, dass (unter anderem) folgende Themen in einer Social-Media-Vereinbarung geregelt werden müssten:sbsm3

  • Umfang und Ziel der Nutzung
  • Freiwilligkeit, wenn Social Media von der Geschäftsführung forciert wird
  • Umfang der Auswertungen, keine Leistungs- und Verhaltenskontrollen
  • Zugriffsmöglichkeiten, wer darf was sehen und auswerten?
  • Vertretungsregelungen, es kann immer mal sein, dass jemand unvorhergesehen ausfällt und wer darf dann Einsicht nehmen?
  • Schulungen für die MitarbeiterInnen und Sensibilisierung im Umgang mit privaten und beruflichen Informationen

Damit das auch tatsächlich passiert, muss sich der Betriebsrat/die Betriebsrätin mit seinen/ihren Mitbestimmungsrechten einbringen. Nur allzuoft werden die Regelungen einseitig von der Unternehmensleitung (die weit weit weg in den USA sitzen kann) gestaltet und die betriebliche Mitbestimmung wird außer Acht gelassen.

Abschließend möchte ich das Zitat einer Teilnehmerin aus dem Gedächtnis wiedergeben, da es meines Erachtens die Situation sehr treffend zusammenfasst:

Social-Media-Regelungen sollen den Beschäftigten Sicherheit im Umgang mit Social Media geben. Diese Sicherheit kann nur dann entstehen, wenn Konsistenz und Konsequenz im Handeln vorliegt.

 In diesem Sinne wäre es angesagt, sich in Konsistenz und Konsequenz zu üben, Regelungen nicht permanent umzuwerfen, neu zu definieren und auszulegen, einmal dies und einmal das damit zu meinen und so zu einer allgemeinen Verunsicherung beizutragen und stattdessen Social Media als das zu nehmen, was es ist:

eine Möglichkeit, miteinander zu kommunizieren, so wie viele andere auch.

3 Kommentare:

  1. Über die Hälfte der Unternehmen nutzen Social Media-Guidelines nicht nur, um Rahmenbedingungen für die Kommunikation in Social Media festzulegen, sondern auch, um eindeutige Inhaltsempfehlungen zu geben. Ein Drittel aller Arbeitgeber droht bei Nichtbeachtung. ihrer Social Media-Guidelines mit Konsequenzen. Diese können von der Löschung der Beiträge bis hin zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses reichen. Und zwei Drittel der Unternehmen wünschen keine öffentlichen Kommentare zu ihren Social Media-Guidelines. Dies sind einige Highlights einer Inhaltsanalyse der AUSSCHNITT Medienbeobachtung von 55 Social Media Guidelines.
    http://wachterblog.wordpress.com/2011/11/09/unternehmen-erstellen-regeln-zur-kommunikation-im-social-web/

  2. Und ganz viele Unternehmen sind sich nicht gaz klar darüber, wozu sie Social Media eigentlich einsetzen möchten. Da scheint mehr der „olympische Gedanke“ im Vordergrund zu stehen. Danke jedenfalls für den Hinweis.

  3. Pingback:how to manage Social Media am Arbeitsplatz | #sbsmCamp

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