EU-Datenschutz-Doppelpack

heftige Diskussion im EU-Parlament und

Kritische Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses (EWSA)

Beim Datenschutzworkshop des „Ausschuss für bürgerliche Freiheiten“ (LIBE)  im EU- Parlament am 29. Mai artikulierten europäische Gewerkschaften klar die Interessen der Beschäftigten. Dabei prallten – wie nicht anders zu erwarten – die unterschiedlichen Interessen aufeinander. Überraschend viele Unternehmens-Lobbyisten bangten um die Wettbewerbsfähigkeit, StakeholdervertreterInnen brachten ihre Anliegen zum Schutz der Privatsphäre ein.

Wie Unternhemen mit den sensiblen Daten ihrer Beschäftigten umgehen, blieb vorerst nur ein Randthema der Diskussion mit den EU- Abgeordneten. Dabei sieht der neue EU- Datenschutzrahmen einige Regelungen vor , die eine Verschlechterung für ArbeitnehmerInnen bedeuten würden. So soll einE betrieblicheR DatenschutzbeauftragteR erst in Unternehmen ab 250 MitarbeiterInnen eingerichtet werden, in multinationalen Konzernen soll dieser überhaupt nur am Unternehmenshauptsitz vorgesehen sein.

Es wird sich – wie Brüssel-Insiderinnen hören lassen – auch der „Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten“ (EMPL) als zusätzlicher Berichterstatter in die EU-Agenda hinein reklamieren, um deutlich zu machen, dass dieses Thema massiv mit Arbeitsverhältnissen zu tun hat und nicht nur mit „Binnenmarkt- und bürgerlichen Freiheiten“.

Auch der EWSA ist in der Sache aktiv geworden – und das ist weitgehend auf Betreiben der GPA-djp und der ver.di zurückzuführen. Der EWSA spricht sich in seiner Stellungnahme vom 23. Mai 2012 gegen die hohe Schwelle für betriebliche Datenschutzbeauftragte aus! Gegen den Widerstand der Arbeitgebervertretungen im EWSA wurde – mit knapper Mehrheit – der hohe Schwellenwert für betriebliche Datenschutzbeauftragte zurückgewiesen. Ginge es nämlich nach dem Verordnungsentwurf der Kommisssion , so müssten Betriebe erst ab einer MitarbeiterInnenzahl von 250 einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten installieren. Das würde bedeuten, dass 60 % der Beschäftigten datenschutzrechtlich durch die Finger schauen müssten….

Der EWSA forderte, dass ein/e betriebliche/r Datenschutzbeauftragte/r in jedem Betrieb zu errichten ist, in dem auch ein Betriebsrat zu wählen ist ( in Österreich in allen Betrieben ab fünf Arbeitnehmer/innen).

Klar ist, dass die von GPA-djp und verdi initiierten Bemühungen, sich lautstark in den (parlamentarischen) Meinungsbildungsprozess einzumischen, dringend einer Fortsetzung bedürfen, um den Interessen der ArbeitnehmerInnen gebührendes Gehör zu verschaffen.

 

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