Auswertung von Gesundheitsdaten durch Krankenkassen

knochen2Datenschutzkommission gibt eindeutige Empfehlungen zur Auswertung von Krankenstandsdaten

Immer wieder möchten Geschäftsführungen und Management von Betrieben wissen, was denn die Krankenstände der Angestellten verursacht. Das macht auch durchaus Sinn, wenn damit den Ursachen entgegengewirkt wird und die Gesundheit der ArbeitnehmerInnen erhalten bleibt. Wer ist schon gerne krank?

Vorsicht: sensibel!

Laut Datenschutzgesetz (DSG) handelt es sich bei Gesundheitsdaten um sensible Daten und die unterliegen einem strengen Schutz. Also wandte sich die Tiroler Ärztekammer an die österreichische Datenschutzkommission (DSK) und verlangte wegen Daten-Weitergabe der Tiroler Gebietskrankenkasse (TGKK) an tiroler Unternehmen eine Klärung. Unter anderem stieß sich die Tiroler Ärztekammer daran:

…dass bspw. das Anführen einer Krankheit der weiblichen Geschlechtsorgane nur in den seltensten Fällen mit betrieblicher Gesundheitsvorsorge in Verbindung zu bringen sei und deren Auswertung daher für den von der TGKK angegebenen Zweck der betrieblichen Gesundheitsförderung nicht
notwendig sei. Auch sei unklar, wer die Auswertungen erhalte Betriebsinhaber,
Betriebsrat, Arbeitsmediziner.

Gesundheitsförderung oder Krankheits-Spionage?

Die meisten Gebietskrankenkassen bieten Krankenstandsauswertungen als Service für Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten an. Die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse verlangt dafür beispielsweise zwischen 158€ und 1.500€ – je nach Größe des Betriebs und gewünschten Detailauswertungen (z.B. Alter, Geschlecht, Abteilung oder Diagnose). In Wien kostet die Krankenstandsauswertung bei der Gebietskrankenkasse zwischen 150€ und 1.500€. Details kosten ebenfalls extra.

Solange das tatsächlich anonym ist, kann das positive Auswirkungen haben. Nehmen stressbedingte Erkrankungen überhand, wäre das ein gutes Argument dem betrieblich gegenzusteuern. Steigen Muskel- und Skeletterkrankungen wäre das ein Anlass für die Gesundheitsfachkräfte einmal genauer auf die Arbeitsplatzgestaltung hinzuschauen. Das ist auch im Sinne der Gesundheitsförderung, wie der Gesetzgeber sie vorsieht (zB §§81 und 82 ASCHG) . Auch zählen Gesundheitsförderung und Prävention zu den Aufgaben der Sozialversicherungen (§§116 und 154b ASVG). Man kann also nicht behaupten, dass sich die Tiroler Gebietskrankenkasse hier in etwas eingemischt hätte, das sie nichts angeht.

Je kleiner die ausgewerteten Einheiten allerdings sind umso kleiner wird die Wahrscheinlichkeit, dass die Daten, sprich die Krankheitsdiagnosen der MitarbeiterInnen, tatsächlich anonym sind. Rückschlüsse auf Einzelpersonen und damit auf deren Krankheiten sind leicht möglich.

Die Datenschutzkommission hat die Krankheitsgruppen-Statistik der Tiroler Gebietskrankenkasse genauer unter die Lupe genommen und ist im Mai zu folgender „Empfehlung“ gekommen:

Die Tiroler Gebietskrankenkasse möge geeignete Maßnahmen ergreifen, um
sicherzustellen, dass aus den übermittelten Daten ein Personenbezug zu einzelnen Mitarbeitern eines Unternehmens nicht möglich ist.

Konkret sagt die DSK

  • Die ausgewerteten Krankheiten müssen mit der Tätigkeit des Unternehmens zu tun haben.
  • Es dürfen keine Rückschlüsse auf Einzelpersonen möglich sein.
  • Gruppen sollen mindestens fünf Personen umfassen.
  • Es müssen folglich für jeden Betrieb individuelle Auswertungen gemacht werden, wobei darauf geachtet werden muss, dass die ausgewerteten Krankhheiten auch etwas mit der Arbeit im Betrieb zu tun haben.

 

Ein Kommentar:

  1. Auf die Krankenkassen ist heutzutage nur wenig verlass….. Solange Kapitalismus über dem menschlichen Wohlbefinden steht, wird sich daran auch nichts ändern….

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