Richtigstellung in der „Sozialschmarotzer“-Debatte

italien

Wer ist hier SozailschmarotzerIn?

„sage mir, wo du bist und ich sage dir, ob du krank bist“

So ähnlich stellt sich das die Wirtschaftskammer scheinbar vor, wenn sie ArbeitnehmerInnen sinngemäß des „Sozialschmarotzertums“ bezichtigt. Wie einige Tagesmedien berichtet haben, wurde ein oberösterreichischer Arbeitnehmer nach einem Facebook-Eintrag, in dem er „Bin in Italien auf Urlaub“ postete, gekündigt. Die mediale Berichterstattung mit den Zitaten der Wirtschaftskammer erweckte dabei den Eindruck, als würde der Mann seine Krankheit nur vortäuschen und sich ungerechtfertigter Weise Sozialleistungen „erschleichen“.

Die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse prüfte mit dem Ergebnis:

Der Krankenstand erwies sich als berechtigt. Zudem hat sich der Versicherte an die Krankenordnung gehalten: Aufgrund des Krankheitsbildes war ein Ortswechsel im Krankenstand zulässig – das Ansuchen wurde daher vom behandelnden Facharzt des Patienten und auch vom Chefarzt der OÖGKK bewilligt. Ebenso hat sich der Versicherte ordnungsgemäß nach seinem Ortswechsel wieder zurück gemeldet. Generell gilt: Abhängig vom diagnostizierten Krankheitsbild bedeutet ein Krankenstand nicht automatisch Bettruhe. So dürfte – zum Beispiel – ein Opernsänger mit Stimmbandentzündung im Krankenstand durchaus wandern gehen. Allerdings müsste er sämtliche Tätigkeiten unterlassen, die eine Heilung seiner Krankheit, wegen der er arbeitsunfähig ist, behindern. Er dürfte also nicht laut schreien oder singen. Ähnlich differenziert ist z.B. auch bei den Krankheitsbildern Bandscheibenvorfall, Krebs oder Depression vorzugehen.“

Der Präsident der oberösterreichischen Gebietskrankenkasse stellte die Zahlen klar:

In nur 0,09 Prozent aller Krankenstandsfälle kam es zu einer Verwarnung. Das ist verschwindend wenig und die Kontrollen der Krankenkassen funktionieren.“

Viel problematischer in Zusammenhang mit Krankmeldungen sei das Vorgehen mancher Leiharbeits-Firmen in Oberösterreich, fand AK-Präsident Kalliauer. Die melden ihre Mitarbeiter ab, wenn diese erkranken und wenn sie gesund sind, wieder an. Das bedeutet: nix mit Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.

Diese Praxis schädigt die Krankenkassen finanziell wohl weit mehr, als kranke Menschen, die auf Urlaub fahren – die schädigen nämlich gar niemanden. Ob sie zu Hause krank sind oder in Italien macht für die Kasse finanziell keinen Unterschied.

Dass es Erkrankungen gibt, die durchaus mit einem Auslandsaufenthalt kompatibel sind (hat die Frisörin aufgrund der vielen Chemikalien ein Kontaktekzem auf den Händen zugezogen, kann sie trotzdem eine Radtour nach Ungarn machen),

dass es Umstände gibt, unter denen ein Aufenthalt am Meer zur Genesung beiträgt (hatte die Call-Center-Angestellte eine Kehlkopfoperation, kann die feuchte Meeresluft durchaus zu einer Besserung führen),

dass es Krankheitsbilder gibt, bei denen das Arbeiten zwar nicht möglich ist, Freizeitaktivitäten außerhalb des heimatlichen Wohnung aber sehr wohl (hat sich der Monteur im Außendienst das Bein gebrochen, kann er zwar nicht Auto fahren aber trotzdem ins Kino gehen/humpeln),

…das alles scheint sich noch nicht bis zur oberösterreichischen Wirtschaftskammer herunmgesprochen zu haben.

Welcher Aufenthaltsort am besten zur möglichst baldigen Genesung geeignet ist, hängt vor allem von der ärztlichen Expertise und dem Vertrauensverhältnis zwischen Arzt bzw. Ärztin und PatientIn ab. Eine Bevormundung durch die Oberösterreichische Wirtschaftskammer ist verzichtbar. Sollten sie sich ernsthaft Sorgen um Missbrauch sozialer Leistungen machen,  wäre es hilfreich , wenn die WKÖ ihre Mitglieder dazu anhält, die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall richtig zu gewährleisten.

 

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