Massenüberwachung widerspricht Menschenrechten

Quelle: Franklin D Roosevelt Library website
Quelle: Franklin D Roosevelt Library website

internationale Konvention für digitale Rechte gefordert

Am 10. Dezember 1948 wurde die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (aka: UN-Deklaration, Menschenrechtscharta oder AEMR) von der UNO-Vollversammlung angenommen. Elenor Roosevelt leitete jene UN-Kommission, die nach dem Zweiten Weltkrieg ins Leben gerufen worden war, um die erste Allgemeine Erklärung der Menschenrechte auszuarbeiten.

Dieses Datum nahmen weltweit 500 SchriftstellerInnen zum Anlass, um einen Aufruf zu starten. Ausgegangen ist die Aktion von einer Gruppe von SchriftstellerInnen rund um Juli Zeh (sie hatte bereits im Sommer mit einem offenen Brief auf die Menschenrechtsverletzungen aufmerksam gemacht), Ilija Trojanow und Eva Menasse. Unter den UnterzeichnerInnen finden sich auch TrägerInnen des Literaturnobelpreis; Orhan Pamuk, J. M. Coetzee, Elfriede Jelinek, Günter Grass und Thomas Tranströmer sind mit den InitiatorInnen der Meinung, dass durch die Massenüberwachung Grundrechte wie das auf Privatsphäre und Meinugsfreiheit verletzt werden.

In zahlreichen Zeitungen wird von ihnen ein Stopp der Massenüberwachung sowie eine Internationale Konvention der digitalen Rechte seitens der UNO gefordert.

Ein Interview mit Julie Zeh und Ilja Trojanow gibt es dazu in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung.

Wer gerne wissen möchte, wie es um die Grundrechte im digitalen Zeitalter generell bestellt ist, kann sich für 9.Jänner 2014 einen von GPA-djp und AK Wien gestalteten Termin vormerken.

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