unbezahlte Überstunden im Vormarsch

24h„Wer hackelt mehr?“

scheint der Leitspruch in vielen Unternehmen zu sein. So genannte „Vertrauensarbeitszeit“, All-In-Verträge, unkontrollierte Gleitzeitmodelle, Projektarbeit und zunehmende Selbstverantwortung für Arbeitsergebnisse führen zu Überstunden, die weder in Geld noch in Freizeit abgegolte werden.

Am 2.12.2013 veröffentlichte das Wirtschaftsforschungsinstitut die neuesten Ergebnisse auf dem Mikrozensus, einer europaweit durchgeführten Statistik zur Erwerbssituation: die Zahl der unbezahlten Überstunden ist hierzulande beunruhigend hoch!

unbezahlte_ueberstunden

Das Wifo führt diese Tendenz vor allem darauf zurück, dass immer mehr das Ergebnis der Arbeit in den Vordergrund gestellt wird und immer weniger die tatsächlich dafür benötigte Arbeitszeit. In der Wiener Zeitung steht dazu:

Vor allem in Regionen mit hoher Arbeitslosigkeit gebe es mehr unbezahlte Überstunden. Das hängt der Studie zufolge mit der Sorge um den Arbeitsplatz zusammen.

Somit werden Überstunden seitens der ArbeitnehmerInnen eher als strukturell erzwungene „Investition“ in die Zukunft gesehen, und weniger als freiwillig und freudig erbrachte Mehrleistung – wie es von Arbeitgeberseite immer wiede gerne dargestellt wird.

Wie auch die GPA-djp immer wieder aufmerksam macht, spielen die immer häufiger vergebenen All-In-Verträge eine große Rolle bei der Zunahme der unbezahlten Überstunden.

All-in-Verträge gestalten und eingrenzen

Die GPA-djp rät, in solchen Verträgen Obergrenzen für zu leistende Mehrarbeits- und Überstunden zu definieren. Für außergewöhnliche Spitzenbelastungen (Nachtarbeit, Wochenendarbeit) empfiehlt sich ein genauer Blick in die jeweiligen Branchenkollektivverträge, um festzustellen, ob die Stunden mit dem richtigen Überstundenteiler berechnet wurden.

Es geht darum, All-in-Verträge auf tatsächliche Managementgehälter zu begrenzen und die weitere Ausdehnung zu unterbinden.

Arbeitgeber hat für den Schutz der Beschäftigten zu sorgen

Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz legt fest, dass der Arbeitgeber für den Schutz der Beschäftigten sorgen muss. Dazu zählt definitiv auch der Schutz vor psychischen Erkrankungen, wie Stress und Burnout. Der Arbeitsplatz darf weder physischen noch psychischen Schaden anrichten!winter

fröhliche Weihnachten und arbeiten Sie nicht zu viel!

 

Ein Kommentar:

  1. oder wie man auch so schön sagen könnte: schalt mal ab!

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