saftige Strafen für google

118366David gegen googliath

Die Datenschutzbehörden in Spanien und Frankreich haben den Konzern „Google“ verurteilt, weil er die nationalen Datenschutzgesetze nicht einhält. Einer der Hauptanklagepunkte ist die gegenseitige Datenweitergabe und Datenauswertung zwischen den verschiedenen google-Dienste (GoogleSearch, YouTube, Gmail, Picasa, GoogleDrive, GoogleDocs, GoogleMaps etc.). Außerdem hält google die Rechte der Betroffenen nicht ein, weil der Konzern ihnen Auskunft und auch Löschung verweigert.

2012 stellte die Artikel-29-Datenschutzgruppe bereits fest, dass die neuen Privacy-Bestimmungen von google gegen die europäische Datenschutz-Richtlinie verstoßen. Trotz Änderungsvorgaben an google seitens der Datenschutzgruppe, blieb der Konzern untätig. In sechs Ländern wurden daraufhin die Datenschutzbehörden aktiv und leiteten Mahnverfahren gegen google in die Wege. Am 19. 12. 2013 verhängte eine der sechs tätig gewordenen Behörden, die spanische Datenschutzbehörde (AEDP), eine Geldbuße von 900.000€. Am 3.1.2014 folgte die französische Behörde (CNIL) mit 150.000€, ihrem Höchstsatz.

Google wird Beschwerde einlegen.

den Speicherplatz nicht wert, auf dem sie abgelegt sind?

Die Angelegenheit zeigt deutlich, dass unternehmensinterne Vorgaben, Richtlinien, Privacy Statements, Codes of Conduct, Selbstverpflichtungen und Ähnliches wenig dazu beitragen, die Rechte Betroffenen tatsächlich zu garantieren. Meist sind sie mehr schöne Worte als nützliche Hilfsmittel um Persönlichkeitsrechte durchzusetzen.

Die Angelegenheit zeigt auch, dass sich zumindest einige EU-Länder in Sachen Datenschutz nicht mehr auf der Nase herumtanzen lassen – auch nicht von Internet-Riesen mit einer de-facto Monopolstellung am europäischen Markt.

Warum geht das in Österreich nicht?

Weil die staatliche Datenschutzbehörde (DSB) nicht für Strafverfahren zuständig ist. Sie kann Sachverhalte allenfalls an Gerichte erster Instanz weiterleiten, urteilt aber nicht selbst. Mit 2014 wurde im Zuge der Verwaltungsreform die österreichische Datenschutzbehörde umstrukturiert. Mit der bevorstehenden europäischen Grundverordnung für den Datenschutz wird es ebenfalls Änderungen geben. Mal sehen, wie die Befugnisse der Behörde dann aussehen.

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