Sozialbereich in der Zwickmühle

Pflegerin_hilftFrau F. ist spät dran. Die Patientin, die sie soeben als mobile Hauskrankenpflegerin besucht, möchte ihr noch gerne mehr erzählen vom Eheleben der Tochter, dem Schulerfolg des Enkels, den Unwetterschäden im Garten. Während Frau F. den Verband wechselt, schaut sie verstohlen auf die Uhr; schon eine Viertel Stunde Verzögerung. Wenn jetzt noch Verkehr auf der Wegstrecke zur nächsten Klientin dazukommt, kann sie die Mittagspause vergessen. Sie wird eben die Uhrzeit in ihr mobiles Leistungserfassungsgerät so eintragen wie es im Tagesdienstplan ursprünglich vorgesehen war – also die Verspätung nicht angeben –und unterwegs im Auto ihr Jausenweckerl essen.

Diese und ähnliche Situationen sind für im mobile KrankenpflegerInnen und andere im Sozialbereich Tätige alltäglich.

Der Staat überträgt soziale Aufgaben zunehmend an Private. Caritas, Rotes Kreuz, Volkshilfe und andere soziale Vereine erhalten für ihre sozialen Dienstleistungen Gelder. Erste Geldgeber sind die Länder, deren Leistungen für Kindergärten bis Altenpflege investiert werden. Aber auch andere Fördergeber sind in Österreich für die Finanzierung sozialer Dienstleistungen zuständig; das Sozialministeriumsservice (formaly known as Bundessozialamt, BSA, zB für Behindertenbetreuung), das Arbeitsamtservice (zB für Jobcoaching von Jugendlichen), die Gebietskrankenkassen (zB für Hauskrankenpflege) oder das Innenministerium (zB für die Flüchtlingsbetreuung) – um nur die wichtigsten Bereiche aufzuzählen. Die Vielzahl der Fördergeber und die Vielzahl der Vereine zeigen bereits, dass es keine einheitliche Förderstruktur für den sozialen Bereich in Österreich gibt.

Was hat das mit Datenschutz zu tun?

Die Geldgeber möchten die soziale Arbeit zwar nicht selber machen, aber kontrollieren, ob die Steuergelder qualitativ wertvoll und wirtschaftlich effizient eingesetzt werden, das wollen sie schon. Qualitätskriterien sollten helfen die Arbeit der sozialen Vereine (auch „Trägervereine“ genannt) zu überprüfen. Bei manchen Fördergebern heißt das, dass sie bestimmen möchten welche Personen angestellt werden (z.B. ist das Sozialministeriumsservice dafür bekannt), andere Fördergeber schicken einmal im Jahr jemanden zu einer Stichproben-Kontrolle der Buchhaltung vorbei. Manche Fördergeber rechnen jeden Handgriff einzeln ab (zB klientinnenbezogene Schmutz- und Erschwerniszulagen bei länderfinanzierten mobilen Pflegediensten), andere finanzieren pauschal ganze Projekte (zB vom AMS finanzierte Sozialökonomische Betriebe). Und hier kommt der Datenschutz als Schutz vor zu viel Kontrolle ins Spiel; je engmaschiger die Arbeitsleistungen von den Fördergebern geprüft werden, desto mehr personenbezogene Daten müssen erfasst werden.

Das kann so weit reichen, dass die Arbeitszeiterfassung eine detaillierte Liste beinhaltet, welche KlientInnen mit welchem Anliegen wie lange und mit wem bei einem Gesprächstermin gewesen sind. Die Länder Burgenland und Niederösterreich sind interessiert an exakten Wegzeitenaufzeichnungen weil diese verrechnet werden. Die Daten der Sozialarbeiterin und der Klientin (Männer sind mit gemeint) werden also an die Fördergeber weitergeleitet. Was dort weiter damit passiert, ist nicht immer klar. Da kann es schon passieren, dass bei einer Verweigerung, personenbezogene Daten zu offenbaren, der Zugang zur Dienstleistung nicht möglich ist (zB wenn die Ursache der Straffälligkeit eines Jugendlichen gegenüber einem potentiellen Arbeitgeber nicht angegeben wird, kann der Vermittlungsversuch scheitern). Von einer freiwilligen Zustimmung, einem Widerspruchsrecht, einer Informationspflicht, dem Grundsatz der Datensparsamkeit und der eindeutigen Zweckbestimmung, wie sie vom Datenschutzgesetz verlangt werden, ist da manchmal nicht viel zu sehen.

Die ArbeitnehmerInnen haben die „Wahl“, entweder bei den sozial Bedürftigen Daten zu sammeln, die diese eigentlich nicht hergeben wollen oder zu riskieren, dass jemand von einer Leistung ausgeschlossen wird. Sie können „wählen“ ob sie ihre Arbeitszeit und -leistung korrekt eingeben und dadurch Erklärungsbedarf beim Arbeitgeber und Geldbedarf beim Fördergeber auslösen oder ob sie die vorgeplanten Arbeits- und Wegzeiten übernehmen und dadurch ihre Freizeit gefährden. Im Brettspiel „Mühle“ nennt man so etwas „Zwickmühle“

Eva Scherz, seitens der GPA-djp Verhandlerin des BAGS-Kollektivvertrages, beschreibt die Situation:

„Die zunehmende Professionalisierung im Sozialbereich führte im Laufe der letzten zwei Jahrzehnte dazu, dass die Vereine ihre Qualität auch nachweisen müssen. Die Mitarbeiterinnen müssen ihre Arbeit immer exakter protokollieren. Das braucht Zeit. Zugleich aber gibt es immer weniger Personal.“

Gibt es positive Beispiele wie damit umgegangen wird?

Das Dilemma ist nicht neu. Bereits vor 12 Jahren setzte sich ein Arbeitskreis in der GPA-djp mit dem Thema Datenweitergabe an Fördergeber auseinander. Damals entstanden die ersten Sozialökonomischen Betriebe (SÖB). Nicht alle wollten dem Arbeitsmarktservice Wien (AMS) die gewünschten personenbezogenen Daten übermitteln. Die BetriebsrätInnen des Arbeitskreises trafen sich mit Vertretern des „Bildungs- und Förderausschusses des AMS“ und beide Sichtweisen wurden eingebracht. Man kam überein, dass das AMS nur eingeschränkt personenbezogene Daten übermittelt bekommt.

Sollten die blog-LeserInnen aktuellere und/oder bessere Erfahrungen gemacht haben, freue ich mich über Lösungsvorschläge, Kommentare und Anmerkungen – und alle weiteren blog-LeserInnen aus dem Sozialbereich können sich hier Anregungen holen.

 

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