Bürgerkarten sind kein Unternehmenseigentum

unselbständig Beschäftigte können nicht gezwungen werden, ihre privaten Bürgerkarten beruflich zu verwenden Das Sozialministerium Service (früher Bundessozialamt) verlangt mit 1. Jänner 2016 von einigen Projektträgern, ihre privaten Bürgerkarten / Handysignaturen zu verwenden, um die Verwaltung der Projekte im Verwaltungssystem des Netzwerks Berufliche Assistenz (NEBA) abzuwickeln. Dabei werden sowohl von KlientInnen…

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