der neue Entwurf der EU-Verordnung zum Datenschutz

himmelquo vadis EU-Datenschutz?

 

Ein Loch im Datenschutz!

Doch fangen wir am Anfang an: Ende November wurden bei einem Treffen in Brüssel die Eckpunkte der bevorstehenden Novelle zum Datenschutz aus ArbeitnehmerInnen-Perspektive beleuchtet. Es trafen sich GewerkschafterInnen von der deutschen Dienstleistergewerkschaft ver.di , die ÖGB-Verterterin in Brüssel,  ein Vertreter des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss (EAWS) und eine Gewerkschaftssekretärin der GPA-djp in Brüssel mit den Juristen, die für die neue Fassung der Datenschutz-Richtlinie zuständig sind. Kürzlich wurde das damals im Zentrum der Diskussion stehende Dokument  – offensichtlich durch ein Leck in der EU – für die Öffentlichkeit  einsehbar.

Bei dem Treffen in Brüssel wurden in einem durchaus offenen Gesprächsklima folgende Themen auf den Tisch gelegt:

  • Die Richtlinie wird durch eine Verordnung ersetzt, d.h. dass für alle Mitgliedsstaaten dasselbe gilt.
  • Die Einwilligung zur Datenverwendung im Arbeitsverhältnissoll keine legale Grundlage mehr sein, personenbezogene Daten von ArbeitnehmerInnen verarbeiten zu dürfen.
  • Die unabhängigen Datenschutz-Behörden (in Österreich die Datenschutzkommission) sollen wesentlich gestärkt werden – sowohl in ihren Ressourcen als auch in ihren rechtlichen Durchsetzungsmöglichkeiten.
  • Es soll eine innerbetriebliche Behörde etabliert werden, die für den Datenschutz verantwortlich ist; sprich der/die innerbetriebliche Datenschutzbeauftragte könnte in dieser Verordnung Realität werden. Die betriebsrätliche Mitbestimmung bei deren Bestellung war ein heiß diskutiertes Thema bei dem Treffen und findet vielleicht noch Aufnahme in den Entwurf.
  • Die Sanktionen sollen empfindlich erhöht werden.
  • Ein Verbandsklagsrecht wird angedacht, um die Rechtsdurchsetzung für den/die EinzelneN zu erleichtern. Hier könnte man dann auch auf betrieblicher Ebene einhaken und als Betriebsrat das Verbandsklagsrecht nutzen und auf diesem Weg die Vertretungsbefugnis für die ArbeitnehmerInnen im Datenschutz erhalten.

Nun ist bekannt, wie das Dokument konkret aussieht, über das diskutiert wurde – es ist geleakt worden.

 

Der Entwurf zur europäischen Datenschutzverordnung sieht vor, dass

Datenschutzbeauftragte ab einer Größe von 250 MitarbeiterInnen eingesetzt werden müssen,

die Sanktionen empfindlich erhöht werden bis zu 5% des jährlichen weltweiten Jahresumsatzes

aber leider auch eine Art Konzernprivileg eingeführt werden soll, das die Zentrale als Datenverantwortliche festschreibt und ihnen damit die Hoheit über die Daten der MitarbeiterInnen überlässt.

Am 25. Jänner 2012 wird das Dokument dem EU-Parlament vorgelegt. Bis dahin wird die GPA-djp den Fokus auf zwei Aufgaben legen:

  1. weitere europäische Gewerkschaften davon überzeugen, dass es auf europäischer Ebene zu intervenieren gilt
  2. EU-ParlamentarierInnen davon überzeugen, dass es bei dem Entwurf noch „Optimierungspotential“ gibt.

Und es geht weiter…

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