Die Nachlese zum Datenschutz-Brunch

großer Wurf oder Mogelpackung?

 Am 24.4.2012 um 10:00 begrüßte  Ilse Fetik, stellvertretende Vorsitzende der GPA-djp, die etwa 120 Gäste und stellte die drei wesentlichen Forderungen der GPA-djp vor:

  • eineN betrieblicheN DatenschutzbeauftragteN in Unternehmen ab 25 MitarbeiterInnen,
  • betriebliche Datenschutzbeauftragte an allen Standorten und damit eine Abschaffung des geplanten Konzernprivilegs,
  • eine klare Zuständigkeit der ArbeitnehmerInnen-Interessenvertretung bei der gerichtlichen Vertretung von ArbeitnehmerInnen in Datenschutz-Angelegenheiten. 

Evelyn Regner, Abgeordnete zum europäischen Parlament, kritisierte die geplante Bevorzugung von Klein- und Mittelbetrieben (KMU) durch die Verordnung und gab auch eine Erklärung dafür: die 2007 von der Kommission installierte nach ihrem Vorsitzenden sogenannte „Stoiber-Gruppe“ (offizielle Bezeichnung: Gruppe unabhängiger Interessenträger im Bereich Verwaltungslasten), deren Ziel die Beseitigung von „Hemmnissen“ für KMU ist.

Kerstin Jerchel,  Juristin und Datenschutzexpertin bei ver.di, war wenig begeistert von der in der Verordnung geplanten Bevorzugung der Binnenmarktfreiheiten gegenüber dem Grundrecht auf Datenschutz – in Deutschland „Recht auf informationelle Selbstbestimmung“ genannt und in zahlreichen Urteilen festgeschrieben und ausgebaut. Auch die 250-MitarbeiterInnen-Grenze für betriebliche Datenschutzbeauftragte (DSB) hätte in Deutschland nicht abzusehende negative Folgen, wo derzeit ab 9 bzw. 20 MitarbeiterInnen ein DSB bestellt werden muss. Um gegen diese Verschlechterungen aufzutreten, fordert ver.di, dass die geplante Rechtsform der EU-Verordnung wieder in eine EU-Richtlinie zurückgeführt werden muss. Näheres findet sich in der Präsentation: Die neue europäische Datenschutzverordnung.

Gerda Heilegger stellte die Folgen für den österreichischen ArbeitnehmerInnen-Datenschutz dar:

  • der quasi Wegfall der Meldepflicht für KMU führe zu einem großen Verlust für die Publizität der Datenverwendungen,
  • die hohe Grenze für betriebliche DSB sei indiskutabel,
  • die Vertretungsbefugnisse für die Interessenvertretungen wieder nicht berücksichtigt und
  • die geplante unternehmensinterne Folgenabschätzung sei zwar nett gemeint, aber

…da wird der Bock zum Gärtner gemacht, wenn jedes Unternehmen auf freiwilliger Basis selbst beurteilen kann, ob seine Datenanwendungen risikoreich sind oder nicht – Halleluja!

Bei der Podiumsdiskussion

stellten neben den Referentinnen noch weitere DatenschutzexpertInnen ihre Sicht der Dinge dar.

 

Die Rechtsanwaltsanwärterin Renate Riedl aus der Kanzlei Preslmayr und Partner stellte fest, dass sie selten so eine große Diskrepanz zwischen der Theorie „das Thema ist mir total wichtig“ und der Praxis „ich stelle sämtliche meiner Daten im Internet zur Verfügung“ wie im Datenschutz erlebe. Beim Lesen der Verordnung habe sie den Eindruck gehabt:

Es ist alles noch viel zu unklar. Damit kann man keine klare Rechtsauskunft geben.

Helmut Wolff, Betriebsratsvorsitzender bei Siemens Communications Enterprise erzählte aus der betriebsrätlichen Erfahrung, welchen Hürdenlauf es bedeutet, auch nur annähernd die richtigen Informationen über seitens der Konzernzentrale geplante Datenverarbeitungen zu erhalten und diese dann auch wahrheitsgemäß bei der Datenschutzkommission angegeben zu finden.

Die sind dort zwar alle wirklich nett und hilfsbereit, aber heillos unterbesetzt.

stellt der Betriebsrat fest. Ihn beunruhigen an der neuen Verordnung vor allem die Konzernprivilegien, wonach nur mehr der Hauptsitz über die Datenverwendungen bestimmt.

Ob Verordnung oder Richtlinie ist mir persönlich egal – es kommt drauf an, was drinnen steht.

Joe Weidenholzer, Abgeordneter zum EU-Parlament und in dem Ausschuss Mitglied, der die Datenschutz-Verordnung federführend behandelt (Ausschuss für Justiz und bürgerliche Freiheiten, LIBE), erklärte, dass der vorgelegte Entwurf eindeutig die Handschrift der EU-Kommission trage; diese kümmere sich nun einmal vorrangig um die Freizügigkeiten im Binnen- und damit auch Datenverkehr.

Zu den vielen „delegierten Rechtsakten„, bei denen sich die Kommission vorbehalten hat, konkretere Rechte noch auszuformulieren, fällt Weidenholzer das Wort „Glühbirnen-Verordnung“ ein.

Einig war man sich am Podium dass dem Entwurf mit vereinten Kräften gegenzusteuern sei. Angesichts des Erfolgs im EU-Parlament, das gerade dabei ist, ACTA  im Nachhinein zu kippen , sind Regner und Weidenholzer optimistisch, dass es auch der geplanten Verordnung ähnlich ergehen könnte. Hoffen lasse auch das Abstimmungsergebnis zum Berichterstatter im LIBE; Jan Phillip Albrecht wurde – knapp aber doch – gewählt und dieser ist mit Datenschutz-Agenden vertraut.

Evelyn Regner und Joe Weidenholzer haben anlässlich der Tagung eine Presseaussendung herausgegeben.

Wer bedeuerlicher Weise aufgrund wichtiger unaufschiebbarer Termine keine Zeit hatte an der Veranstaltung teilzunehmen, kann sich die Unterlagen demnächst auf der AK-Homepage downloaden

… und sich schon mal provisorisch für die nächste Veranstatlung freinehmen – Termin wird in diesem Blog bekannt gegeben.

Ein Kommentar:

  1. Wirkliche Rechtssicherheit scheint im Moment wirklich keineswegs gegeben zu sein. Da muss noch vieles in nächster Zeit passieren. Die Einführung eines Datenschutzbeauftragten in Unternehmen ab 25 Mitarbeiter ist eine gute Sache.

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