Kündigung wegen Eintrag auf Facebook

Eine Kellnerin aus dem Wiener Seminarhotel Strudlhof bekam eine saftige Rechnung serviert. Sie wurde wegen eines facebook-Eintrags gekündigt – den sie wohl gemerkt nicht einmal selbst verfasst hatte. In dem Eintrag forderte ein Kollege den Geschäftsführer namentlich auf: „ihr könnt mich mal“.

Wie der Kurier berichtete, war die Kellnerin der Geschäftsführung schon länger nicht genehm. Wer einen Entlassungsgrund suchet, der findet – am schnellsten offenbar in sozialen Netzwerken. Dass dieser Entlassungsgrund hält, ist allerdings mehr als fraglich, da die Entlassene zum Zeitpunkt des Postings nicht einmal online war. (Vielleicht werden ArbeitnehmerInnen ja demnächst verpflichtet, regelmäßig während der Arbeit ihre sozialen Netzwerke zu checken, ob dort nix Schlechtes über den Chef oder die Firma gepostet wird…)

Dass der Entlassungsgrund für den Verfasser des Eintrags hält, ist allerdings schon wahrscheinlicher, weil er darin a) namentlich die Geschäftsführung nennt  und das b) in einem beleidigenden Ton. Und das ist niemals ratsam – schon gar nicht, wenn man das eine „befreundete“ Person lesen lässt, die es dem Vorgesetzten brühwarm weitererzählt.

(Kurze Bemerkung am Rande: das Seminarhotel befindet sich nicht mehr im Besitz des ÖGB, auch wenn der und die Teilgewerkschaften nach wie vor ganz gerne Seminarräume dort buchen. Wie im Standard nachzulesen ist, besitzt eine österreichisch-russische Eigentümergemeinschaft seit 2010 den Betrieb.)

Wie bereits in diesem Blog erwähnt, ist es also nicht ratsam Vorgesetzte zu beleidigen – und es sollte für ArbeitgeberInnen nicht ratsam sein, Angestellte wegen derartigen Vorwürfen zu entlassen! 

Prost! Mahlzeit!

 

2 Kommentare:

  1. kündigung oder entlassung? im kurierartikel ist von entlassung die rede…

  2. Liebe Renate, du hast vollkommen recht. Ich wollte hier wohl die Tatsachen beschönigend wiedergeben. Danke fürs aufmerksame Lesen.

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